Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 124

16.03

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Vertreter der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich noch einige ethisch-kritische Gedanken hinsichtlich IVF einbringen.

Vor kurzem ging folgendes durch die Presse: Eine Familie in Amerika hatte ein leukämiekrankes Kind und bekam durch die Technologie die Möglichkeit, einige Embryonen herzustellen. Sie suchte genau die Genkonstellation dieser bestimmten Embryonen aus, die auch dafür geeignet war, dem leukämiekranken Kind Knochenmark zu spenden.

Ist das nicht ein "Gebrauchsmensch"? Stellen wir damit nicht "Gebrauchsmenschen" her? Ist nicht diese Gefahr vorhanden? – Ich möchte das in die Diskussion werfen. Meiner Ansicht nach ist das eine weitere Frage, mit der wir uns in unserer Gesellschaft auseinandersetzen müssen, auch hier im Hause, davon bin ich fest überzeugt! (Abg. Fischl: Jawohl!)

Was machen wir mit den kryokonservierten Embryonen? Wie viele implantieren wir? Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, daß in diese Beziehung des Kind-Werdens eigentlich drei Personen eingebunden sind, daß die dritte Person, der eigentlich außerhalb stehende Arzt, die Hauptverantwortung übernommen hat und das Kind wirklich "macht"? Wie weit erfolgt dabei eine Beratung, wie weit kommt es da zu einer Begleitung dieser Menschen? Wie steht es mit den Komplikationen, die daraus erwachsen können: den Mehrlingsgeburten, den Mißgeburten? Inwieweit muß das mit diesem Paar nicht auch der Arzt mittragen?

Ich werfe diese Fragen auf, weil sie einfach dazugehören. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das äußert sich dann nur nicht! Das Mittragen äußert sich dann leider nicht!) Teilweise nicht, da haben Sie recht. – Ich werfe das nur auf, weil es einfach auch hineingehört in dieses letztendlich doch freudige Ereignis.

Wenn zurzeit weltweit ungefähr 300 000 Kinder nach dieser Methode zur Welt kommen, so ist es eigentlich ein freudiges Ereignis und ein besonders positives Zeichen, wenn wir jetzt, obwohl wir doch auch wieder Menschenleben wegwerfen, versuchen, Menschenleben neu zu gestalten. Ich glaube, daß es eine richtige Antwort ist, es mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen, Kinder zu bekommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das ist wesentlich besser, als wenn in manchen Kreisen die Forderung nach Abtreibung auf Krankenschein wachgerufen wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. – Bitte.

16.07

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stimme mit Kollegen Leiner darin überein: Abtreibung auf Krankenschein ist sicherlich keine Lösung.

Das Gesetz, das heute beschlossen werden wird, ist zu befürworten, wenngleich es nicht optimal ist und wenngleich die Vorschläge von uns Freiheitlichen weitreichender gewesen wären. Aber wir sind mit dem trotzdem zufrieden.

Ich habe praktisch täglich in meiner Ordination Gespräche mit Patientinnen und Patienten zu führen, die jahrelang einen Kinderwunsch haben, immer älter werden und sich an das Alter sozusagen herantasten, in dem sie wissen, daß es biologisch bald nicht mehr gehen wird. Dann entschließen sie sich zu einer künstlichen Befruchtung, zu einer sogenannten In-vitro-Fertilisation. Sie nehmen Unbill und sehr hohe Kosten in Kauf.

Sie sind auch schon etwas älter geworden. Daher glaube ich, daß das willkürlich gezogene Alter von 40 Jahren für die Frau ein Alter ist, das nicht so stehengelassen werden darf. Ich bitte schon heute darum, daß das einmal aufgehoben wird. Ich habe gute Bekannte und Freunde, die in diesem Alter noch Eltern werden. Gerade dann, wenn man jahrelang auf ein Kind wartet, wartet man halt, weil es natürlich gehen soll und weil man eine künstliche Befruchtung nur als die


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