Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 126

Ich vertraue diesen Empfehlungen und bin zuversichtlich, daß wir mit den Rahmenbedingungen, die geschaffen werden konnten, das erreichen, was unser gemeinsames Ziel gewesen ist: Qualitätssicherung, Schutz der Gesundheit der Paare, aber auch die Erfüllung eines bisher unerfüllten Kinderwunsches.

Daß dies aber nur dort gemacht werden kann, wo auch die entsprechende fachliche Eignung gegeben ist, ist, glaube ich, unbestritten. Daher haben uns darauf verstanden, daß in diesem Gesetzentwurf angeführt sein soll, daß Krankenanstalten mit Zulassungsermächtigung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz jene Institute beziehungsweise Anstalten sind, die diese Maßnahmen vornehmen können.

Das heißt aber nicht, sehr geschätzte Damen und Herren, daß es sich dabei ausschließlich um Spitäler handelt. Es geht dabei um Krankenanstalten im Sinne der Definition des Fortpflanzungsmedizingesetzes, und davon sind auch einige Institute betroffen, die bisher sehr erfolgreich eine In-vitro-Fertilisation vornehmen konnten.

Es war mir ein besonderes Anliegen, durch diese Qualitätssicherung Rahmenbedingungen zu schaffen, durch die sichergestellt wird, daß gerade Frauen unter keinen besonderen psychischen Druck kommen, weil wir, wie ich glaube, doch auch die Erfahrung haben, daß es für Männer und Frauen gleichermaßen natürlich auch eine große psychische Belastung darstellt, wenn ein Kinderwunsch nicht erfüllt werden kann. Aber ich glaube, daß die Betroffenheit, auch was die psychische Belastung betrifft, bei den Frauen ein noch stärkere sein kann als bei Männern.

Ich meine, daß es uns gelungen ist, ein sehr vernünftiges, ein machbares, ein für die Betroffenen sehr hilfreiches Konzept zu entwickeln.

Wir haben damit erreicht, daß auch jene Paare, die nicht finanzstark sind, die Chance haben, sich einen unerfüllten Kinderwunsch zu erfüllen, und wir haben damit auch mehr Chancengleichheit geschaffen.

Ich darf Frau Kollegin Gredler folgendes sagen: Es ist nicht nur in Krankenanstalten, sondern auch in den zugelassenen Einrichtungen die Möglichkeit zu dieser Behandlungsmethode gegeben (Abg. Dr. Gredler: Die einen Vertrag haben!) und damit auch sichergestellt, daß Qualität gegeben ist. Herr Kollege Bartenstein hat schon darauf verwiesen, daß wir uns bei den Qualitätskriterien auch an die amerikanischen Empfehlungen gehalten haben.

Der nächste zu setzende Schritt ist, daß der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit den in Frage kommenden Instituten und Krankenanstalten Verträge zu gestalten hat, die die Voraussetzung dafür bilden, daß ab 1. Jänner 2000 diese Möglichkeiten unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen bestehen. Ich darf zu einem Betrag eine Korrektur anbringen: Nach Einschätzungen und bisherigen Erfahrungen rechnet man damit, daß medikamentöse Stimulation plus Behandlung pro Versuch zirka 40 000 S kosten kann, aber nicht muß.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, daß wir nun diese Möglichkeit gemeinsam gefunden haben und möchte mich auch für Ihre Unterstützung bedanken.

Sehr geschätzte Frau Kollegin Gredler, weil Sie gemeint haben, es gebe sozusagen einen Codex hier im Hohen Hause, nach dem vorgesehen wäre, daß immer ein Abgeordneter beziehungsweise eine Abgeordnete und nicht ein Regierungsmitglied bei einem Tagesordnungspunkt das letzte Wort hat: Ich war selbst lange Zeit Abgeordnete, und mir war ein solcher Codex nicht bekannt. Sollte dieser für die nächste Legislaturperiode gelten und ich auf der Regierungsbank sitzen, dann werde ich mich selbstverständlich an diese Riten beziehungsweise an diese Vorgangsweise halten.

Nun möchte ich diese Gelegenheit wahrnehmen – voraussichtlich das letzte Wort bei diesem Tagesordnungspunkt und aus meiner Sicht für diese Legislaturperiode habend –, mich bei Ihnen sehr herzlich dafür zu bedanken, daß wir in dieser Legislaturperiode sowohl im Bereich Soziales


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