Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 153

§ 35a Abs. 6: "Für die Ausstellung eines Identitätsausweises werden vom Antragsteller keine Bundesverwaltungsgebühren eingehoben."

5. In Ziffer 19 wird der § 53 Abs. 3 geändert und lautet:

§ 53 Abs. 3a: "Die Sicherheitsbehörden sind berechtigt, von den Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste Auskunft über Stammdaten eines bestimmten Anschlusses zu verlangen, wenn sie diese Daten als wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder die Abwehr eines unmittelbar bevorstehenden gefährlichen Angriffs benötigen. Die Auskunft hat sich auf Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses zu beschränken."

6. Die Ziffer 21 entfällt. – Das ist die Frage der Sicherheitsüberprüfung.

7. Die Ziffern 23 und 26 entfallen. – Das ist die DNA-Analyse, weil wir meinen, daß dies in einem eigenen Gesetz festgelegt und bestimmt werden soll.

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Meine Damen und Herren! Das waren die Gründe und unsere Vorschläge für Abänderungen, für Korrekturen. Es gibt zwei Punkte in dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, denen wir Liberalen die Zustimmung geben werden; daher haben wir auch getrennte Abstimmung verlangt.

Der eine Punkt ist die Einrichtung der Sicherheitsakademie. Herr Bundesminister! Wir sind froh darüber, daß es diese Ausbildungsstätte geben wird. (Abg. Mag. Schweitzer: Das Licht leuchtet schon!) Wir erwarten von Ihnen, daß es eine offene – bildungspolitisch offene – Ausbildungsstätte wird und daß auch der Zugang von außen gewährleistet ist, damit die Ausbildung der Exekutive auf der Grundlage moderner wissenschaftlicher Erkenntnisse durchgeführt wird.

Der zweite Punkt betrifft das erweiterte Betretungsverbot. Das ist eine sehr wichtige Ergänzung zu den bestehenden Bestimmungen, um Gewalt in der Familie eindämmen und einschränken zu können. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Herrn Abgeordneten Moser vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kiermaier. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

17.53

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gemeindewachkörper sind sicherlich nicht die Causa prima der Nation, aber es ist eine schöne Sache, daß wir auch dieses Problem jetzt endgültig gelöst haben. Das ist ein großer Vorteil für jene kleinen Orte, die Gemeindewachkörper haben. Sie haben jetzt ein Mehr an Sicherheit, das sie sehr gut brauchen werden können. Hiebei kommt dem Sicherheitsdirektor eine wichtige Stellung zu. Ich bin sehr froh darüber, daß der niederösterreichische Sicherheitsdirektor Hofrat Zeipelt ein Freund der Gemeindewachkörper ist. Ich appelliere an alle anderen Bundesländer, daß ihre Einstellung auch eine ähnliche sein möge.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch ganz besonders meinem Vorsitzenden im Innenausschuß, Toni Leikam, am Ende dieser Legislaturperiode für die angenehme Arbeit im Innenausschuß und für die Kollegialität, die dort herrscht, ein Danke sagen. Letztendlich spiegelt sie jene Kollegialität und Kameradschaft wider, die auch in der Exekutive zu Hause ist.


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