Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 193

Antrag

der Abgeordneten Öllinger, Dr. Kier, Mag. Haupt, Freundinnen und Freunde auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Zur Untersuchung folgender Gegenstände wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

Auftragsvergabe und Abwicklung der "Lehrlingshotline" der Bundesregierung

Politische Verantwortlichkeit für die fehlende Kontrolle im Zusammenhang mit der Vergabe und der Abwicklung von Aufträgen an die "Euroteam-Gruppe"

Politische Interventionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge an die "Euroteam-Gruppe"

mit folgender Zusammensetzung: 6 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 1 LIF, 1 Grüne.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Durchführung einer Debatte wurde nicht verlangt.

Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung über diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, wie dies von den Kollegen Öllinger, Dr. Kier und Mag. Haupt beantragt wurde.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

*****

Als nächstes gelangen wir zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Auch dieser Antrag ist schriftlich verteilt worden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Zur Untersuchung folgender Gegenstände wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

a) die politische Verantwortlichkeit des Bundesministers für Inneres für die Vorfälle, die im Zuge einer versuchten Abschiebung zum Tod des Nigerianers Marcus Omofuma geführt haben,

b) die von den Behörden ausgeübte Praxis bei Verhängung und Durchführung von Schubhaft,

c) die von den Behörden im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vorgesehenen Kriterien bei Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen,

d) die von den Behörden ausgeübte Praxis bei der Durchführung von Abschiebungen, insbesondere die rechtswidrige Anwendung von Zwangsmaßnahmen wie Knebelung, Verwenden von


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