nächsten Jahr erhöht werden sollen. Er liegt bei 3,3 Prozent – ein Prozentsatz, der wohl in seiner Höhe untragbar ist. Meine Damen und Herren! Ich hoffe wirklich, dass wir alle diesbezüglich einer Meinung sind.
Es ist untragbar, dass Politiker – egal, in welchen Bereichen sie tätig sind –, die dafür Mitverantwortung tragen, wie die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft sind, wie das soziale Gemeinwesen funktioniert, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt, wie es den sozial Schwächeren geht, diese Erhöhung zwar auf Vorschlag des Rechnungshofpräsidenten, aber auf einer gesetzlichen Grundlage, die SPÖ und ÖVP vor wenigen Jahren hier im Hohen Haus – unter großem Widerstand der Freiheitlichen! – beschlossen haben, in einer Zeit umsetzen, in der wir auch darüber diskutieren, ob wir den Pensionisten 0,4 Prozent oder vielleicht doch besser 0,6 Prozent an Erhöhung zumessen.
Das heißt also, dass wir darüber reden, ob ein Pensionist mit einer durchschnittlichen Pension von 10 000 S, der ein Leben lang dafür gearbeitet hat, dass dieses Land aufgebaut wird, dass wir Jüngere in Wohlstand und Frieden leben können, jetzt 40 S mehr im Monat bekommen soll, oder vielleicht doch – seien wir "großzügig"! – 60 S (Abg. Dr. Martin Graf: Brutto!) – brutto! –, und das in einer Zeit, in der man gerade den Pensionisten durch Sparpakete und Abgabenerhöhungen nicht 10 oder 20 S, sondern hunderte Schillinge im Monat weggenommen hat. Und dann soll man argumentieren, dass es bei Politikern etwa mit einem Gehalt eines Nationalratsabgeordneten von 100 000 S nicht 40 oder 60 S an Erhöhung wie bei den Pensionisten gibt, sondern über 3 000 S im Monat.
Meine Damen und Herren! Ich hoffe wirklich – und glaube es auch, denn die Gespräche der letzten Zeit haben es gezeigt –, dass wir alle uns darin einig sind, dass dieses Gesetz, das damals mit der Zweidrittelmehrheit von SPÖ und ÖVP hier im Hohen Hause beschlossen wurde, absolut falsch ist, den Intentionen des Privilegienabbaus zuwider läuft, ungerecht ist und im Hohen Haus jetzt korrigiert werden muss. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ich bin sehr froh darüber – und auch das ist ein erstes Resultat dieses Wahlergebnisses vom 3. Oktober –, dass es eben diese Zweidrittelmehrheit nicht mehr gibt, dass es nicht mehr möglich ist, dass zwei Regierungsparteien – egal, wie die Regierung in Zukunft aussehen wird – mit Zweidrittelmehrheit solche Gesetze hier im Hohen Haus beschließen.
Man war jetzt gezwungen – auch auf Grund dieses Antrages der Freiheitlichen –, Gespräche zu führen und zu versuchen, eine Einigung, eine Zweidritteleinigung hier im Hohen Haus für eine Neuregelung der Politikerbezüge und der Anpassungen zu finden. Und ich stehe nicht an, hier auch vom Rednerpult aus zu sagen, dass ich sehr froh darüber bin, dass sich alle vier Parteien in den Gesprächen auf eine Regelung geeinigt haben, die einen, wie ich glaube, tauglichen Kompromiss darstellt.
Wir werden diesen Antrag heute als Vier-Parteien-Antrag einbringen, und er wird gemeinsam mit unserem Antrag, den wir initiiert haben und der heute zur Debatte steht, Grundlage der Ausschussberatungen sein.
Ich gehe davon aus und hoffe, dass in der nächsten Nationalratssitzung im Dezember dieses Gesetz, das derzeit gilt und das uns eine derartige Erhöhung zukommen hätte lassen, korrigiert wird und dass wir in Zukunft darauf drängen und dafür sorgen werden, dass es keine Reallohnerhöhungen für Politiker mehr gibt. Das ist der Kompromiss: dass wir in Zukunft die Anpassung der Gehälter der Politiker nur mehr mit der Inflationsrate bemessen, und zwar höchstens mit der Inflationsrate.
Meine Damen und Herren! Es war ein sehr wichtiges Anliegen gerade der Freiheitlichen, dass wir hier eine Maßnahme, einen Deckel noch mit einbringen, nämlich die Anpassung der Pensionen. Wenn die Anpassungen der Pensionen in Zukunft unter dieser Inflationsrate liegen, dann werden auch die Gehälter der Politiker nur um diesen niedrigen Anpassungsfaktor angehoben werden.