Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 32

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Für den Bautenausschuss, den Geschäftsordnungsausschuss, den Industrieausschuss, den Kulturausschuss, den Petitionsausschuss, den Sportausschuss sowie für den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sind je 20 Mitglieder und Ersatzmitglieder vorgesehen. Diese wiederum verteilen sich auf die Fraktionen wie folgt: je sieben Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, je sechs auf die FPÖ, also die Freiheitliche Partei, je sechs auf die Österreichische Volkspartei, je ein Mitglied und Ersatzmitglied auf die Grünen.

Alle anderen der vorhin eingesetzten Ausschüsse sollen je 25 Mitglieder und Ersatzmitglieder haben. Davon entfallen je neun Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, je sieben Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Freiheitlichen, je sieben Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP und je zwei Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen.

Auch hierüber hat der Nationalrat durch Beschluss zu entscheiden. Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Größe der Ausschüsse und der damit zusammenhängenden Verteilung der Ausschusssitze auf die einzelnen Fraktionen zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen.

Die Namen der Damen und Herren, die von den Klubs für die einzelnen Ausschüsse als Mitglieder oder Ersatzmitglieder bekannt gegeben werden, werden – wie wir das immer gehandhabt haben – im Stenographischen Protokoll der heutigen Sitzung festgehalten, ohne dass ich nun die Listen zu verlesen brauche. (s. Anhang.)

Ich danke Ihnen. Die Abstimmung ist beendet.

2. Punkt

Erste Lesung des Antrages 1/A der Abgeordneten Herbert Scheibner und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung und gehen gleich in die Debatte ein.

Es ist bekannt, dass, falls keine besondere Redezeitbeschränkung vorgesehen ist, jeder Redner maximal 20 Minuten, aber jeweils innerhalb der Gesamtblockredezeit seiner Fraktion reden kann.

Wenn einzelne Abgeordnete wünschen, dass zu ihrer eigenen Information eine kürzere Redezeit auf der Uhr eingestellt wird, so ist es üblich, diesem Wunsch zu entsprechen. Bei diesen so genannten freiwilligen Redezeiten bedeutet das rote Licht jedoch nicht das zwingende Ende der Redezeit, sondern eben eine Orientierung darüber, dass die freiwillige Redezeit abgelaufen ist.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.16

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Von den Ministern ist keiner auf der Regierungsbank anwesend, ich begrüße jedoch die Kollegen Minister auf den Abgeordnetenbänken und würde nur vorschlagen, Herr Präsident, dass man die Abstimmungen, so wie es in der Geschäftsordnung festgehalten ist, in Zukunft auch wirklich vom Abgeordnetenplatz durchführt und nicht Turnübungen auf der Regierungsbank vornimmt. Als Abstimmung kann das ja nicht gewertet werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zum Bezügegesetz. Ich bin sehr froh darüber, dass heute ein Antrag der Freiheitlichen in erster Lesung zur Debatte steht, der initiiert worden ist, um einen wirklich unhaltbaren Zustand zu bereinigen. Der Rechnungshof hat ja vor wenigen Wochen den Anpassungsfaktor, also jenen Prozentsatz in der Öffentlichkeit bekannt gegeben, um den die Abgeordnetenbezüge ab dem


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