Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 31

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Ausschuss für innere Angelegenheiten,

Justizausschuss,

Kulturausschuss,

Landesverteidigungsausschuss,

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft,

Ausschuss für Menschenrechte,

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,

Rechnungshofausschuss,

Ausschuss für Sportangelegenheiten,

Umweltausschuss,

Unterrichtsausschuss,

Unvereinbarkeitsausschuss,

Verfassungsausschuss,

Verkehrsausschuss,

Wirtschaftsausschuss,

Ausschuss für Wissenschaft und Forschung.

Über die Einsetzung dieser Ausschüsse hat ebenfalls der Nationalrat zu beschließen. Es ist üblich, dass diese Abstimmung über sämtliche Ausschüsse unter einem durchgeführt wird.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die sich für die Einsetzung der von mir aufgezählten Ausschüsse aussprechen, ein Zeichen durch Erheben von den Sitzen geben. – Die Einsetzung dieser Ausschüsse ist einstimmig beschlossen. (Mit den Abgeordneten haben sich auch die Bundesminister Edlinger und Dr. Fasslabend von ihren Sitzen auf der Regierungsbank erhoben. – Heiterkeit. – Abg. Scheibner  – auf die Sitze im Plenum weisend –: Das passiert dort!  – Bundesminister Edlinger: Daran muss ich mich erst gewöhnen! Entschuldigung!)

Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten – also im Proporz! – nach den in § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen verteilt. Die Klubs haben die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder dem Präsidenten namhaft zu machen. Mit dieser Namhaftmachung gelten die Mitglieder der Ausschüsse als gewählt.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist für die erwähnten Ausschüsse jeweils folgende Zahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern einvernehmlich in Aussicht genommen, deren Aufteilung auf die Fraktionen dann nach dem d’Hondtschen System errechnet wurde:

Der Immunitätsausschuss und der Unvereinbarkeitsausschuss sollen aus je 14 Mitgliedern und 14 Ersatzmitgliedern bestehen. Davon entfallen je fünf Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, je vier Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je vier Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je ein Mitglied und Ersatzmitglied auf die Grünen. – Das ist die erste Gruppe von Ausschüssen.


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