Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 55

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vielleicht auch um den kranken Großvater, um die pflegebedürftige Großmutter kümmern kann. Oder vice versa. Wie viele österreichische Eltern, wie viele Frauen könnten ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen, wenn es nicht eine Großmutter oder einen Großvater gäbe? – Und genau dasselbe wollen Menschen, die noch nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

Erst als es zu dieser Grenze im Kopf gekommen ist, versinnbildlicht durch das AusländerInnen-Volksbegehren, kam es zu der Einstellung: da die AusländerInnen und da die InländerInnen. Und das ist der Fehler! 10 Quadratmeter pro Person. – Das geht ja davon aus, dass es AusländerInnenwohnungen und InländerInnenwohnungen gibt. In der Praxis gibt es das so nicht. Was tun Sie denn mit einer Familie, in der In- und AusländerInnen zusammenwohnen? Für die Österreicherinnen und Österreicher können Sie keine Quadratmetergrenzen festlegen. Das führt notwendigerweise entweder zu extremen Härtesituationen oder zu der Situation, dass die Beamtinnen und Beamten, die das Gesetz vollziehen, an der Grenze der Legalität wandeln. Und Sie wissen, dass ich weiß, wovon ich rede.

Bei der Notwendigkeit, Zuwanderung restriktiv zu behandeln, werden Sie bei den Grünen nicht auf Widerstand stoßen, aber Widerstand werden Sie spüren, wenn Sie nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass ausländische Menschen, Arbeitskräfte, die die gleichen Steuern und Abgaben zahlen, nichts anderes wollen als österreichische Eltern, nämlich ihre Kinder bei sich zu haben und ein Recht auf Lebensplanung.

Wissen Sie, wozu die Quote bei den Familienangehörigen, vor allem bei den Kindern führt? – Sie können keine sinnvolle Ausbildung beginnen. Ein Kind beginnt dann, weil es nicht nach Österreich kommen darf, irgendwo im Herkunftsland eine längere Ausbildung. Ja, worauf sollen sich denn diese Eltern einlassen? Hätten Sie es akzeptiert, hätten Sie es als Student, als junger Mann befürwortet, irgendwo ins Ausland zu gehen, wenn Sie nicht wenigstens gewusst hätten, wann Ihre Kinder nachkommen dürfen, wenn Sie nicht wenigstens die Sicherheit gehabt hätten, dass das mit den Schulterminen ungefähr konform geht? – Das ist doch an sich etwas, was ganz logisch ist und was jede und jeder von uns so wollte. Daher ist es nicht rechtsstaatlich, das Menschen vorzuenthalten, die zufällig einen anderen Reisepass haben.

Oder: das Recht zu arbeiten. Ich meine, die meisten Menschen, wir alle wollen auf eigenen Beinen stehen. Gott sei Dank wollen das auch die meisten Frauen heute, und auch ausländische Frauen wollen Unabhängigkeit im Familienverband. Man kann sich einerseits nicht darüber empören, dass vielfach die Frauenemanzipation nicht sehr weit entwickelt ist, aber andererseits den Frauen das Recht auf Arbeit verwehren. Acht Jahre lang – acht Jahre, das ist die gesamte Phase, in der die Kinder klein sind – dürfen die Frauen nicht arbeiten. Oder sie arbeiten auf dem Schwarzmarkt, und wenn sie erwischt werden, dann ereilt sie die Strafe, die Existenz hier zu verlieren.

Das ist überhart! Und es ist vor allem nicht angesagt, denn bei dem durchschnittlichen Einkommen eines Gastarbeiters ist es in der Regel notwendig und auch erwünscht, dass etwa die Ehefrau, die in der Regel nachkommt, dazuverdienen kann. Das würde jede österreichische Frau auch wollen, und davon würden wir auch sagen, dass es legitim und rechtmäßig ist. Acht Jahre lang darf sie das aber nicht! Was glauben Sie, was in diesen Jahren geschieht? – Elend und Armut. Und damit werden die ausländischen Menschen möglicherweise erst zu Außenseitern in der Gesellschaft, weil sie dann – was sollen sie anderes tun? – in viel zu kleinen, überteuren Wohnungen wohnen, weil einfach hinten und vorne das Geld nicht reicht.

Daher: Wer Armut bekämpfen will, muss auch den Familienangehörigen das Recht auf Arbeit zugestehen (Beifall bei den Grünen)  – und natürlich auch die demokratische Teilhabe. Wir verlangen alle zu Recht, dass Menschen, auch solche, die einen Nicht-EWR-Reisepass haben, in dieser Gesellschaft Pflichten übernehmen. Was ist die Kehrseite der Pflichten? – Doch auch zumindest irgendwelche Rechte: das Recht, die Bezirksvorstehung zu wählen, das Recht, auf der kommunalen Ebene zu wählen. Zu viel verlangt? Ich glaube ... (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Aha, Sie hören, welche Antworten kommen, und das demaskiert Sie eindeutig. Menschen, die Steuern zahlen, die Abgaben zahlen, die auch jede Drecksarbeit hier erledigen, die auch etwa einen freiheitlichen Mandatar im Spital pflegen würden, wenn er oder sie dort


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