Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 56

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eingeliefert wird, sollen nicht einmal auf der kommunalen Ebene mitbestimmen dürfen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ich bin gespannt, wann Sie sich um die Österreicher kümmern!)

Und an die Adresse etwa des Abgeordneten Kiss. (Abg. Ing. Westenthaler: Wann kümmern Sie sich um die Österreicher? Eine Million Österreicher an der Armutsgrenze! Wann kümmern Sie sich um diese Österreicher?) Herr Bundesminister! Die Polarisierung ist sehr weit gediehen, und es sind viele, die diese Sphären auseinander halten. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihnen sind die Österreicher gleichgültig! Sie polarisieren!) Es gibt Menschen in Österreich, die etwa Kiss oder Cap oder Hojac oder Petrovic heißen und ganz gut integriert sind. Die sind recht gut integriert, und ich verlange dieses selbe Recht für die anderen auch, die vielleicht nicht Kiss, Cap, Hojac oder Petrovic heißen. (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ich sage Ihnen eines noch dazu: Es gibt einen einzigen Antrag, der wirklich für völlig offene Grenzen eintritt, und das ist ein Antrag der freiheitlichen Fraktion, gerichtet auf schrankenlose Zulassung von Saisonniers; nicht mehr arbeitslosenversichert, auch nicht mehr pensionsversichert, gerade noch unfall- und krankenversichert und damit um 20 Prozent billiger für den Arbeitgeber. Na, da würde ich mir anschauen, was dabei herauskommt. Das ist es, was eigentlich angestrebt wird: die völlige Reduktion ausländischer Menschen auf Billigarbeitskräfte!

Wenn Sie das nicht wollen, Herr Bundesminister, dann, so glaube ich, ist dieser Dialog mit den Grünen überfällig. Und ich kann Ihnen meinerseits nur sagen: Wir werden ihn sehr, sehr ernst führen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kiss: Was schreiben Sie da in Ihrer Begründung? Ist das nicht eine Form von Unterschleif?)

Noch ein Wort zum Herrn Abgeordneten Kiss: Sie haben gesagt: Ungeheuerlich! Nachzug der Kinder bis zum 21. Lebensjahr erweitert! (Abg. Kiss: Warum antworten Sie nicht auf meine Frage?)  – Herr Abgeordneter Kiss! Vielleicht haben Sie den § 47 Aufenthaltsgesetz. Wenn Sie sehr genaue Zitate wollen, dann können Sie sie haben, denn ich habe diesen Paragraphen, diese Gesetzesstelle vor mir. Da geht es um die EWR-Bürger, da geht es um uns. Da sind begünstigte Drittstaatsangehörige "Verwandte in absteigender Linie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres". Wenn Sie oder ich den Wohnsitz in ein anderes EWR-Land verlegen sollten, dann können wir unsere Kinder bis zum Alter von 21 Jahren als begünstigte Drittstaatsangehörige mitnehmen. Und die anderen, die einmal Teil dieses Landes waren – ich nehme an, dass auch Ihre Familie aus so einem Land kommt –, die nicht? Das sind ganz andere Menschen? Da gelten andere Spielregeln? Da brauchen die Kinder vielleicht ohnehin keine höhere Ausbildung, weil sie schon für Branchen vorgesehen sind, in denen man diese nicht braucht.

Sehen Sie, das ist diese Grenze im Kopf, die endlich und dringend abgebaut werden muss. Dieselben Spielregeln sollen gelten für jene, die schon lange einen österreichischen Pass haben, für die EWR-Bürgerinnen und -Bürger und für die anderen, zumindest im Arbeits- und Sozialrecht.

Und noch ein Allerletztes, weil Sie sich auch über die unter Anführungszeichen stehende Wendung im Antrag Stoisits so empört haben. Herr Abgeordneter Kiss! Ich frage Sie in aller Form: Wenn es so ist – das wird der Herr Bundesminister ja bestätigen können –, dass es zwar eine Ausweispflicht – jederzeit und überall, in der U-Bahn, irgendwo – für Ausländerinnen und Ausländer gibt, nicht aber für Österreicher – man kann, auch wenn man etwas nicht in die Buchstaben des Gesetzes hineinschreibt, etwas mitklingen lassen –, und wenn Ihnen jemand auf der Straße, der so ausschaut wie Sie oder wie ich, mitteilt, ich bin Österreicher, und die Behörde hat daran Zweifel, was gilt dann? Ausweispflicht? Nicht Ausweispflicht?

In dieser Situation gab es einen oberösterreichischen Landeshauptmann, den Sie vielleicht noch nicht ganz vergessen haben, den Herrn Ratzenböck; der hat das genau so ausgelegt und hat gesagt: Na ja, wenn man ihnen ansieht, dass sie keine Hiesigen sind, dann müssen sie sich ausweisen.

Herr Abgeordneter Kiss! Genau das sind die Kriterien, die wir nicht wollen. Denn Rechtsstaatlichkeit heißt nicht, dass es darauf ankommen darf, wie dunkel der Teint ist oder welche Farbe die Haare haben oder ob es sonst irgendein Merkmal gibt, das vielleicht dafür spricht,


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