Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 73

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Die Arbeiterkammer versteht sich als Körperschaft öffentlichen Rechts – es werden dort zum Beispiel Laienrichter gewählt –, aber Anregungen, die in Richtung Kollektivvertragsverhandlungen gehen – das gilt auch in Richtung des Kollegen Gaugg –, sind an die Gewerkschaft zu richten, das ist nicht Sache der AK. Das ist nicht Sache der AK. Das sind zweierlei Paar Schuhe. Ich bitte, das nicht zu vermischen, denn sonst gibt es Unterstellungen, die dann nur schwer zu entwirren sind.

Kollege Öllinger! Sie haben davon gesprochen, dass wir die Arbeitnehmer verachten würden. Ich möchte das zurückweisen und hoffe, dass Sie das nicht wirklich so gemeint haben (Abg. Öllinger: Wirtschaftskammer!) – auch nicht die Wirtschaftskammer; ich möchte das auch für die Wirtschaftskammer zurückweisen –, und möchte die Brücke zur Beschäftigungsbewilligung schlagen. Ich habe auch an anderer Stelle, wo es um Integration gegangen ist, auf diese Dimension hingewiesen. Ich möchte mich sehr dafür einsetzen, dass die Doppelquotierung, die sowohl im Innenministerium als auch im Sozialministerium festgelegt wird, nämlich die Beschäftigungsbewilligung und die Aufenthaltsbewilligung, ein Ende findet, denn dadurch werden die Leute ausgespielt. Es ist in der Tat nicht nachvollziehbar – wenn ich gut aufgepasst habe, sind wir hier alle Fraktionen eines Sinnes –, dass jemandem angeboten werden kann, ins Land zu kommen, ihm aber dann verwehrt wird, für sein Auskommen zu sorgen.

Für die erste Lesung noch einmal: Ich kann namens der Volkspartei Ihrem Antrag nicht beitreten. Diskussionen, Weiterentwicklungsprojekten zur Frage der Integration, die weit über solche Anträge und Maßnahmen hinausgehen, stehen wir jederzeit offen gegenüber.

Nun zum nächsten Punkt, dem Hochschülerschaftsgesetz – ebenso aus dem Jahre 1998, damals reformiert und für den EWR-Raum geöffnet, aber noch nicht für alle nichtösterreichischen Staatsbürger, die in unserem Land studieren. Das ist schon ein Fortschritt. Es sind die letzten ÖH-Wahlen auch nach diesem Modus abgewickelt worden. Eine Bewertung, eine Evaluierung, steht aber noch aus. Ich möchte im Zusammenhang mit einer Weiterentwicklung, einer Bewertung der letzten ÖH-Wahlen beziehungsweise der Modi, nach denen in den jeweiligen Kommissionen, Ausschüssen, Ebenen und so weiter gewählt wurde, auch fragen: Hat das eine Verbesserung gebracht, den Integrationszweck erfüllt? (Zwischenruf des Abg. Öllinger. ) – Nein, nicht die Grundrechte, sondern den Zweck, den Sie zu verfolgen vorgeben.

Wenn es um mehr Integration, um mehr Gerechtigkeit geht, dann frage ich auch: Wie schaut es in anderen Körperschaften öffentlichen Rechts aus – die ÖH ist nämlich auch solch eine Körperschaft –, in der Ärztekammer, Notariatskammer und so weiter? (Abg. Öllinger: Das ist schon ausjudiziert!) – Das ist ausjudiziert, aber die Selbstdefinition in dem Sinne, wie sie die EU auch von der ÖH verlangt, ist noch nicht abgeschlossen. Also daher ist natürlich auch der Verweis auf die anderen Körperschaften nur bedingt möglich.

Das heißt: In der ÖH entscheidet eine Gruppe für einen überschaubaren Zeitraum über eine Kandidatur zur Erreichung eines Mandats auf einer Wahlliste, und wenn es zur Ausübung derselben kommt, ist man längst nicht mehr Studierender und vertritt dann gar nicht mehr die Anliegen der Studierenden.

Machen wir es uns also nicht so leicht, und sprechen wir nicht schon von den wichtigsten Integrationsmaßnahmen – das haben Sie zwar nicht gemacht, aber Sie haben sie als wesentliche hingestellt. Wenn uns Integration ernst ist, muss sie über dieses Ansinnen hinausgehen. Ich unterstelle einmal, dass es Ihnen und uns ernst ist. Lassen Sie uns daher nach dieser ersten Lesung in die Debatte eintreten und weiterentwickeln, wo etwas weiterzuentwickeln ist, und Querverbindungen herstellen, wo sie notwendigerweise, wenn es um Verbesserungen geht, herzustellen sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: ... Ausländerbeschäftigungsgesetz gerne!)

14.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Niederwieser. Die Uhr ist auf 8 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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