Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 74

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14.08

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zwei Sätze zu den Ausführungen des Kollegen Gaugg: Es war nichts dabei, wo er zur Sache gesprochen hätte, sondern das war die Rede vom vorletzten und vom vorvorletzten Mal. Zur Sache selbst, dem Wahlrecht, hat Kollege Gaugg überhaupt nichts gesagt. Ich habe mich darüber gewundert, dass der neue Präsident – aber er wird das schon noch lernen – keinen Ruf zur Sache erteilt hat. (Abg. Gaugg: Herr Oberlehrer!)

Zu den beklagten Kollektivvertragsproblemen, zum Bewachungspersonal: Ich denke, dass Sie für diese Informationen eine sehr gute Quelle haben werden (Abg. Gaugg: Ja, den Kollektivvertrag ...! Aber das können Sie nicht lesen!), nämlich Ihren FPÖ-Gemeinderat in Innsbruck, der ja Chef einer solchen Firma ist. Wahrscheinlich hat Ihnen Ihr FPÖ-Gemeinderat gesagt, wie wenig er den Leuten zahlt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Riess-Passer: Nein, das ist nicht unser FPÖ-Gemeinderat!) – Es ist schon möglich, Kollegin Riess, dass das momentan nicht Ihr FPÖ-Gemeinderat ist, weil er momentan ausgetreten ist (Abg. Dr. Riess-Passer: Das Problem ist: Sie stellen sich da her und behaupten einfach etwas Falsches! Das stimmt nicht!), aber vielleicht wird er wieder eintreten. (Abg. Dr. Martin Graf: Reden Sie von Manzenreiter?) Bei Ihnen ist ja nicht sehr leicht festzustellen, wer derzeit eine Fraktion in irgendeinem Gremium in Innsbruck bildet und wer nicht. (Abg. Dr. Riess-Passer: Reden Sie einmal über die SPÖ-Innsbruck, die löst sich gerade auf!) – Das ist auch ein mögliches Thema.

Lassen Sie mich mit einem anderen freiheitlichen Abgeordneten die Thematik des Hochschülerschaftswahlrechts beginnen, nämlich mit Kollegen Brauneder, der nicht mehr hier ist. Er hat in der Diskussion zum ÖH-Gesetz am 26. November 1998 die Frage gestellt – die berechtigte Frage! –: Wo ist denn ein Unterschied zwischen einem jungen Menschen, der in Bratislava lebt und in Wien studieren will, und einem, der in Passau lebt und in Linz studieren will? Weshalb gibt es denn da Unterschiede? (Abg. Öllinger: Nur die Kilometer! Bratislava ist näher bei Wien!) – Ich möchte an diese Frage, die Kollege Brauneder damals gestellt hat und aus der ich eine gewisse Sympathie für ein gleiches Wahlrecht für alle herauslesen durfte, anknüpfen.

Natürlich kann man aufzeigen, welcher Unterschied da derzeit besteht: Die einen sind EU-Bürger oder EWR-Bürger und die anderen nicht, und die einen können bei ÖH-Wahlen für Gremien in der Hochschülerschaft kandidieren und die anderen eben nicht, weil sie kein passives Wahlrecht haben. (Abg. Dr. Riess-Passer: Unglaublich schlaue Erkenntnis! – Abg. Dr. Martin Graf: Messerscharf geschlossen!)

Die Frage ist: Gibt es eine sachliche Rechtfertigung für diesen Unterschied? In einem Rechtsstaat, in dem es von der Verfassung her einen Gleichheitsgrundsatz gibt, muss es für eine unterschiedliche Behandlung von ausländischen Bürgern auch eine Rechtfertigung geben.

Wir Sozialdemokraten sagen, und zwar schon seit langem: Es gibt für diese Unterscheidung keine Rechtfertigung! Wir treten für das passive Wahlrecht für alle Studierenden ein. Das hat Tradition – Kollege Stippel hat das vor mir schon zu erläutern versucht –: Bundesminister Dr. Scholten hat einen entsprechenden Antrag eingebracht, Bundesminister Einem hat eine Regierungsvorlage in diesem Sinne ausgeschickt, und es gibt aus dem Jahre 1997 einen entsprechenden Antrag von mir, der einen ähnlichen Passus aufweist wie jener des Kollegen Öllinger. Er enthält eine Verfassungsbestimmung, weil wir glauben, dass das in diesem Fall notwendig ist.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vier Gründe aufzählen, warum wir für das passive Wahlrecht für alle Studierenden sind.

Der erste Grund ist folgender: Wir wollen und sollen nicht durch ein Gesetz Grenzen schaffen, die es an den Universitäten selbst nicht gibt. Dort arbeitet man gemeinsam an einem Studienplan, dort arbeitet man gemeinsam an der Entwicklung am Institut, aber wenn es darum geht, sich auch als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter dieser Arbeit widmen zu dürfen, dann macht man einen Unterschied. Wir als Gesetzgeber machen da einen Unterschied, den es jedoch in der Praxis nicht gibt.


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