Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 85

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diese 180 000 Betriebe jährlich mindestens einmal überprüft und kontrolliert werden müssen, und zwar auch ohne Verdacht auf schlechte Tierhaltung, dann werden dadurch erhebliche Kosten verursacht.

Ich sehe das eher als Schikane für die landwirtschaftlichen Betriebe. So kurzfristige Kontrollen sind nicht einmal in den Arbeitnehmerschutzbestimmungen der Betriebe vorgeschrieben, wie sie hier der Landwirtschaft vorgeschrieben würden. (Abg. Aumayr: Aber die Agrarmarkt Austria darf es schon machen?) Die Agrarmarkt Austria kontrolliert 5 Prozent der Betriebe, aber nicht 100 Prozent jedes Jahr mindestens einmal, wie es hier im Entwurf steht.

Sehr viele Regelungen der Tierhaltung werden nur durch Verordnungen bestimmt, die stehen im Entwurf noch nicht drinnen. In der Verordnung – ich nehme das Original, sonst würde man sagen, ich habe falsch gelesen – heißt es im § 12 Abs. 2 wortwörtlich:

"In der Verordnung gem. § 10 (Tierhaltungs-Verordnung) hat der Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz" – hört jetzt zu! – "im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz festzulegen."

Also nicht das Wirtschaftsministerium oder das Landwirtschaftsministerium, sondern zweimal nur das Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz ist zuständig in diesem Bereich! Und da, Frau Minister oder jetzt Frau Abgeordnete Prammer, sind wir gebrannte Kinder aufgrund des Hormonvorwurfs, den wir im vergangenen Jahr erlebt haben. Wenn jetzt sozusagen Sie ohne Mitkompetenz eines anderen Ministeriums alle Verordnungen selbst erstellen können, sind wir schon sehr skeptisch.

Es heißt dann auch in den Übergangsbestimmungen in diesem Entwurf, und zwar im § 51, sinngemäß:

Sämtliche bereits derzeit bestehende Stallungen müssen binnen einem Jahr nach Erlass dieses Gesetzes auf die Bestimmungen des Gesetzes hin kontrolliert und bewilligt werden. Wenn die Bestimmungen nicht erfüllt sind, muss die Tierhaltung dem betreffenden Bauern versagt werden.

Meine Damen und Herren! Das bedingt Umbaukosten von 34 Milliarden Schilling, wie das Gutachten der Hochschule für Bodenkultur feststellte.

Weiters heißt es: Darüber hinaus ist jede Tierhaltung bewilligungspflichtig, wobei ein Gutachten des Amtstierarztes noch vor der Bewilligung einzuholen ist. – Das sehen wir schon als sehr bürokratisch an in Ihrer Konzeption.

Meine Damen und Herren! Die Einkommen der österreichischen Bauern setzen sich zu einem Drittel aus dem Erlös aus der pflanzlichen Produktion und zu zwei Dritteln aus dem Erlös aus der tierischen Veredelung zusammen. Es ist eine Selbstverständlichkeit: Natürlich gibt es überall schwarze Schafe, das kann man nicht ausschließen. Aber im Großen und Ganzen behandeln die Bauern ihre Tiere pfleglich, erst recht in unseren Klein- und Mittelbetrieben, in denen die Bauern sogar für jedes Tier einen eigenen Namen haben.

Wir Bauern in Österreich bekennen uns zu einem höheren Umweltschutz, bekennen uns auch zu einem höheren Tierschutz, aber in einem Binnenmarkt in Europa sind dem Grenzen gesetzt. Bei den WTO-Verhandlungen muss das dann halt auch mit ein Verhandlungsgegenstand werden, dass Länder, die hohe Tierschutzstandards akzeptieren und durchführen, dann mit ihren Produkten nicht den Weltmarktpreisen ausgesetzt werden.

Nochmals gesagt: Die österreichischen Bauern, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die es überall gibt, behandeln ihre Tiere sehr pfleglich und schonend. Sie wissen ja auch, dass der wirtschaftliche Erfolg auch davon abhängt, wie die Leistungsfähigkeit der Tiere ist. Diese werden eine bessere Leistungsfähigkeit haben, wenn sie gut gefüttert und gepflegt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

15.00


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