Nächster Punkt: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es mag nahezu grotesk klingen, Frau Kollegin Lunacek, dass es in der vergangenen Legislaturperiode ausgerechnet die grüne Fraktion und die sozialdemokratische Fraktion waren, die dafür verantwortlich zeichnen, dass das Schutzalter des § 209 Strafgesetzbuch nach wie vor bei 18 Jahren und nicht bei 16 Jahren liegt. Lassen Sie mich das ganz kurz resümieren:
Im Jahre 1996 fand eine Abstimmung über § 209 StGB statt – die anderen diskriminierenden Begleitbestimmungen im Strafgesetzbuch wurden ja abgeschafft. Es fand damals eine Diskussion statt, und es gab den berühmten koalitionsfreien Raum. In diesem koalitionsfreien Raum fand sich für eine Senkung des so genannten Schutzalters bei Homosexuellen von 18 auf 14 Jahre keine Mehrheit, diese Abstimmung ist danebengegangen – es ist bei 18 Jahren geblieben. Daraufhin hat die freiheitliche Fraktion einen, wie ich glaube, sehr vernünftigen vermittelnden Vorschlag eingebracht, der beinhaltet hat, dass das Schutzalter von 18 Jahren auf 16 Jahre gesenkt wird. Es war aber Ihr Stimmverhalten, das dazu beigetragen hat, dass das nicht akzeptiert wurde. Die ÖVP hat nicht mitgestimmt, aber wenn Sie mit der FPÖ mitgestimmt hätten, dann läge das Schutzalter heute bei 16 Jahren.
Ich habe damals die Ansicht vertreten, dass jemand, der dafür ist, dass das Schutzalter bei 14 Jahren liegt, eine Senkung auf 14 Jahre aber nicht erreichen kann, sondern nur eine Senkung auf 16 Jahre (Zwischenruf bei den Grünen), aber gegen diese Regelung stimmt, einen Justament-Standpunkt vertritt, nur damit einem vernünftigen Vorschlag der Freiheitlichen nicht nachgekommen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ein weiterer Punkt: die Prägetheorie. Ich bin kein Wissenschafter, ich weiß nicht, ob die Prägetheorie stimmt oder nicht, aber ich glaube, dass die Diskussion verkürzt geführt wird, denn es gibt ja nicht nur Heterosexuelle und Homosexuelle, sondern es gibt auch den Bereich der Bisexualität. Wir wissen, dass sehr viele junge Menschen gerade im Alter zwischen 14 und 16 Jahren ihre ersten sexuellen Kontakte haben. Und es gibt viele, die theoretisch eine bisexuelle Veranlagung haben. Ich glaube daher, dass man durchaus den Kompromiß mit 16 Jahren eingehen kann, weil man ihnen nichts Gutes täte, senkte man das Schutzalter auf 14 Jahre, denn gerade in dieser Phase sollen sie sich entscheiden, und es soll nicht dem Zufall überlassen werden. Wir wissen, dass es sehr oft der Zufall ist, der beeinflusst, auf welche Seite jemand fällt, je nachdem, welche Gelegenheit sich ergibt.
Ich meine, dass dieser Bereich noch viel zu wenig diskutiert wurde, man sich aber insgesamt auf eine Herabsetzung auf 16 Jahre einigen könnte. Das wäre eine durchaus vernünftige Sache.
Ganz kurz noch zu den Anträgen zur Änderung der Zivilprozessordnung: Es ist so, dass jemand die Beantwortung der Fragen verweigern kann, wenn die Antwort mit der Gefahr der Schande, einer strafgerichtlichen Verfolgung oder eines Vermögensnachteils für ihn oder einen nahen Angehörigen verbunden wäre. Das ist richtig! Im Strafgesetzbuch hat man den Lebensgefährten in diese Privilegierung hineingenommen. Bei der Zivilprozessordnung erscheint es mir sachgerecht, das nicht zu tun, denn im Zivilprozess gilt der Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit. Wenn der Staat so großzügig ist und möglichst Vielen das Zeugnisentschlagungsrecht gibt – bis hin zum Psychologen und Psychotherapeuten, auch Lebensgefährten, ob gleichgeschlechtlich oder nicht gleichgeschlechtlich orientiert –, ist das seine Sache, aber im Zivilprozess muss die materielle Wahrheit erforscht werden, und daher bin ich nicht für eine schrankenlose Privilegierung.
Etwas sehr Ähnliches gilt für den Bereich des Mietrechtsgesetzes. Denken wir daran, dass ein Vermieter mit jemandem einen Mietvertrag abschließt, auf einmal hat er aber bei einem Todesfall einen anderen Mieter. Das heißt, das muss sehr restriktiv gehandhabt werden, denn man kann ja nach der Privatautonomie niemanden in ein Schuldverhältnis drängen. Daher ist auch hier Restriktion gut, weil sonst plötzlich ein anderer in das Schuldverhältnis eintreten würde.
Wir werden genügend Zeit haben – es handelt sich jetzt um eine erste Lesung –, die Diskussion ohne Emotion, mit Toleranz, aber auch mit Toleranz gegenüber anderen Standpunkten zu führen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
17.58