Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 127

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Testament hinterlässt, davon ausgeht, dass die gesetzliche Erbfolge die ist, wie sie derzeit vorgesehen ist – also unter Ausschluss des Lebenspartners, obwohl es eindeutig ist, dass schon auf Grund der Dauer dieser Lebensgemeinschaft derjenige, der gestorben ist, ganz sicherlich seinen Partner bevorzugt eingesetzt hätte.

Ich denke, dass man so etwas anbieten können soll. Es muss ja nicht angenommen werden. Tatsache ist, dass es nicht wenige Menschen gibt – und es werden immer mehr; vor allem auch bei den Heterosexuellen –, die sagen, wir wollen eine derartige Lebensgemeinschaft. Ich glaube, es ist scheinheilig zu sagen, wir wollen das, was gefragt ist, nicht wirklich akzeptieren, nicht wirklich diskutieren und letztlich auch nicht anbieten.

Es steht ja jedem im Rahmen seiner Mündigkeit frei, sich dann für das eine oder das andere zu entscheiden. Ich glaube, das wäre auch keine Abwertung der Ehe – dieses Argument kommt fast immer in diesem Zusammenhang –, sondern eine Alternative, die von den Konsequenzen her einen anderen Regelungsrahmen hat. Ich glaube, das wäre einfach notwendig.

Nun zu den einzelnen Punkten: Wir haben die Zeugenentschlagung, das Zeugenentschlagungsrecht in der Strafprozessordnung auch für die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, -partner eingeführt. Die Konsequenz einer derartigen Entschlagung ist, dass es dem, der mit einem anderen oder mit einer anderen seit langer Zeit zusammenlebt, nicht zumutbar sein muss, dass er gegen seinen Lebenspartner aussagt.

Es gibt aber überhaupt keine Rechtfertigung dafür, dass das, was in der Strafprozessordnung von uns eingeführt wurde, in der Zivilprozessordnung nicht auch eingeführt werden muss, weil kein inhaltlicher Unterschied besteht, ob sich der Zeuge im Strafprozess oder im Zivilprozess entschlägt, da die Konsequenz jeweils die gleiche ist. Das ist etwas, was unter Fachleuten völlig unumstritten ist, nämlich dass diese Divergenz sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Ich meine daher: Wenn wir uns hier im Rahmen einer lauteren sachlichen Diskussion bewegen wollen, müssten wir das eine entweder wieder abschaffen oder das andere gleichstellen. Wir machen uns jedoch lächerlich, wenn wir diesen Unterschied weiterhin aufrechterhalten. Daher mein Ersuchen, das auch einmal sachlich zu diskutieren. Wir kommen sicher zu dem Ergebnis, dass das, was derzeit beschlossen ist, nicht optimal und in Wirklichkeit auch juristisch dogmatisch nicht aufrechterhaltbar ist.

Zum Mietrechtsgesetz: Mit der Maßgabe, dass diese Lebensgemeinschaft eine eingetragene sein sollte – um hier eine Form anzubieten, die das nachvollziehbar macht, sodass es dann nicht zu Streitigkeiten darüber kommt, was das eigentlich war –, sind wir dafür.

Zur Sozialversicherung und gesetzlichen Erbfolge habe ich auch schon etwas gesagt.

All das sind Punkte, die wir weiter diskutieren wollten, hinsichtlich derer wir Beschlüsse fassen sollten, bei denen es – ich sage es noch einmal – um Menschenrechte geht, und daher sollten wir auch diesen Umstand entsprechend diskutieren und danach entsprechende Beschlüsse fassen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger. )

17.52

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

17.52

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich ist der Appell des Kollegen Jarolim, diese heikle Thematik möglichst emotionslos und sachgerecht zu diskutieren, berechtigt. Ich habe auch volles Verständnis dafür, dass Frau Kollegin Lunacek diese Anträge hier eingebracht hat, auf Grund ihrer eigenen von ihr einbekannten sexuellen Orientierung, überhaupt keine Frage. Das war auch zu erwarten. Es ist auch vollkommen richtig, dass Sie hier Toleranz einmahnen, nur, Frau Kollegin Lunacek, akzeptieren auch Sie umgekehrt diese Toleranz im Umgang mit jenen, die in der Frage der Senkung des Schutzalters nicht unbedingt auf Ihrer Ebene liegen.


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