Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 130

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Schutzalter und auch für ein unterschiedliches Schutzalter sehr wohl vorhanden sind. Aus der Kriminalstatistik geht eindeutig hervor, dass bei den vor Gericht anhängig gewordenen Fällen doch ein sehr, sehr großer Altersunterschied zwischen dem Tatverdächtigen und seinem Opfer gegeben ist. Im Jahre 1997 waren mehr als zwei Drittel der Tatverdächtigen doppelt oder dreimal so alt wie die Opfer. Daraus kann man, glaube ich, sehr wohl die Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung des Schutzalters ableiten.

Zugegeben: Es ist unbefriedigend, dass eine homosexuelle Beziehung etwa gleichaltriger Personen – nämlich beispielsweise der ganz jungen – zuerst, solange sie Jugendliche sind, straflos ist, später jedoch ein Partner, wenn er großjährig wird, in der aufrechten Beziehung strafbar wird. Diese Regelung ist auch für die ÖVP unbefriedigend. Wir haben daher damals in der bereits angesprochenen Debatte vorgeschlagen, einen Toleranzzeitraum von zwei Jahren einzuführen, dieser Abänderungsantrag der ÖVP wurde aber damals von der Mehrheit abgelehnt.

Wir sind selbstverständlich zu sachlichen Gesprächen bereit, aber wenn man aus populistischen Gründen Anträge einbringt, von denen man schon vorher weiß, dass sie in diesem Haus nicht die Zustimmung finden werden, dann bezweifle ich den Willen zu einer echten Diskussion. (Beifall bei der ÖVP.)

18.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Peter Schieder. – Bitte.

18.05

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich bin der letzte Abgeordnete im Haus, der an den Sitzungen des Unterausschusses, der 1970/71 zu dieser Frage getagt hat, teilgenommen hat. Ich war damals ein ganz junger Abgeordneter.

Wir haben diese Frage damals in einem Unterausschuss beraten. Zu Beginn waren von der Kommission 18 Jahre als Grenze vorgesehen, in der Regierungsvorlage von Broda sind dann 21 Jahre gestanden, weil Professor Hoff der Meinung war, dass die Prägungsphase, um die es ging, bis 21 dauert. Es gelang dann im Ausschuss, wieder auf 18 Jahre zu kommen. Die herrschende Meinung aller Sachverständigen, die zu diesem Paragraphen geführt hat, war, dass es so etwas wie eine Prägung gibt und dass diese zumindest bis zum 18. Lebensjahr dauert.

Unter diesen Voraussetzungen ist eine Bestimmung in das österreichische Strafgesetzbuch gekommen, die laut Expertenmeinung, laut Europarat, laut Europäischer Union und vieler anderer heute unzeitgemäß, ja sogar schädlich ist, denn der derzeitige Wissenschaftsstand sowie die Meinung aller Sachverständigen und Experten ist, dass nicht nur die Prägung äußerst zweifelhaft ist, sondern dass sie, selbst wenn es sie gibt, auf jeden Fall mit dem 14. Lebensjahr abgeschlossen ist. Daher widerspricht die Bestimmung, die wir noch haben, auch den damaligen Intentionen, nämlich der Prägung entgegenzukommen, weshalb sie eigentlich fallen sollte.

Deshalb bin ich der Meinung, dass diese Frage, ohne Banner zu tragen, ohne Emotionen hier ruhig behandelt werden soll. Man ist draufgekommen, dass etwas, das zu einer Regelung geführt hat, heute tatsächlich nicht mehr stimmt. Es schafft auch Ungerechtigkeit gegenüber Menschen, und aus diesem Grund sollte es geändert werden.

Dazu kommt, dass Österreich Paragraphen hat, die helfend eingreifen, die andere Länder aber nicht alle haben. Wir haben etwa den Missbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses. Erschwerend kommt noch dazu, dass in Österreich das Legalitätsprinzip dazu zwingt, in jedem Fall anzuklagen, auch wenn man meinte, im speziellen Fall sei das gar nicht notwendig, während es in anderen Ländern, die das Opportunitätsprinzip haben, nicht zwingend notwendig ist, dass angeklagt wird.

All das führt dazu, dass uns der Europarat und andere noch einmal sagen: Ändert das doch, es ist nicht notwendig! Die Experten sagen, dass es nicht notwendig ist und Ungerechtigkeit schafft. Redet doch darüber und schafft das ab! – Dazu möchte ich mich hier in diesem Hohen Haus unterstützend für die anderen Redner bekennen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite