Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 131

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Machen wir keine große Bannerfrage, wer wofür und wer für wen kämpft, daraus, sondern beseitigen wir eine Ungerechtigkeit, die sich in unserem Strafgesetz befindet, zumal die Experten sagen, dass das, was andere Experten in den sechziger Jahren und zu Beginn der siebziger Jahre gesagt haben, heute nicht mehr haltbar ist und sich als falsch herausgestellt hat! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Edith Haller. – Bitte, Frau Abgeordnete.

18.09

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir behandeln hier in erster Lesung zwei Anträge der Frau Kollegin Lunacek, die gleichgeschlechtliche Beziehungen betreffen – ein wirklich äußerst sensibles Thema – darin gehe ich mit Herrn Kollegen Jarolim konform –, das ja bereits seit einigen Jahren – ich glaube seit dem Jahre 1992 – immer wieder hier im Hohen Hause behandelt wird.

Ich gestehe Frau Lunacek die persönliche Betroffenheit in dieser Sache zu, und deshalb habe ich auch viel Verständnis für ihr Anliegen und dafür, dass sie selbstverständlich versucht, in ihren Anträgen möglichst viel unterzubringen.

Wir wissen auch, dass es ähnliche Bestrebungen in anderen europäischen, aber auch nichteuropäischen Staaten gibt. Vor kurzem hat man in der Schweizer Abgeordnetenkammer, dem Nationalrat, ähnliche Bestrebungen durchgesetzt, und zwar mit 105 zu 46 Stimmen. Sie sind, wie Sie sicher wissen werden, nicht so weitreichend wie die von Ihnen geforderten Maßnahmen. Auch die FDP in Deutschland betreibt eine Änderung in diesem Bereich.

Ich muss als Freiheitliche und vor allem als Familiensprecherin der Freiheitlichen Partei allerdings dazu sagen, dass ich aus meiner Sicht und auch aus der Sicht unserer Partei diesen Vorhaben, so wie sie von Ihnen formuliert worden sind, die Zustimmung verweigern muss.

Das betrifft primär den Entfall des § 209 StGB. Dazu hat Ihnen mein Kollege Krüger bereits gesagt, dass wir diesbezüglich eigene Vorstellungen haben. Wir haben diese auch in Antragsform in der letzten Gesetzgebungsperiode eingebracht. Wir sind auch für eine Entkriminalisierung in diesem Bereich, aber wir können es nicht akzeptieren – besonders ich für meine Person als Familiensprecherin nicht –, dass Homosexualität sozusagen zur Norm erhoben werden soll. Das ist doch die Grundtendenz, die diesen beiden Anträgen zugrunde liegt.

Im zweiten Antrag geht es vor allem um eine Grundtendenz in der Hinsicht, dass man beabsichtigt, nichtheterosexuelle Lebensgemeinschaften Schritt für Schritt der Ehe gleichzustellen. Das widerspricht komplett unserem freiheitlichen Lebensbild, auch unserem freiheitlichen Parteiprogramm, in dem Folgendes festgehalten ist: Die Familie steht organisch zwischen dem Einzelnen und der Gesellschaft und ist als wichtigste soziale Gemeinschaft Grundlage des Staates, und sie ist durch keine andere Einrichtung ersetzbar.

Auch die ÖVP hat gleich lautende Anträge eingebracht. Diese zielen auf eine Verankerung der Familie und der Ehe in der Verfassung ab. In diesem Bereich sind wir uns, glaube ich, doch sehr nahe.

Vor allem was den Bereich des Mietrechtes betrifft, müssen Sie, Frau Kollegin Lunacek, doch beachten, dass Nichtdiskriminierung und auch Freiheit dort aufhören, wo sie zu einer Diskriminierung des anderen führen oder die Freiheit des anderen beschneiden. Die von Ihnen gewählten Formulierungen im Bereich des Mietrechtes und des Wohnungseigentumsrechtes würden jedoch einen gewaltigen Eingriff zum Beispiel in die Rechte des Vermieters bringen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lunacek. ) Ja, es ist so! Ich glaube, dass Sie sich doch auch objektiv damit auseinander setzen sollten. Dem stehen auch wir positiv gegenüber. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.13


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