Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 140

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auch ein unverwechselbares Element der österreichischen Nation ist, etwas, das uns immer bewusst sein sollte.

Ich meine, dass diese Harmonie auch deshalb durchaus gerechtfertigt ist, weil dieses Bekenntnis sich ja auch in der täglichen aktiven und praktischen Volksgruppenpolitik in unserem Lande niederschlägt.

Meine Damen und Herren! Dass man trotzdem sehr ernsthaft und seriös diskutieren muss, liegt daran, dass eine Staatszielbestimmung eine positive Festlegung unserer Bundesverfassung darstellt, die letztlich auch Bindungswirkung hat und die damit sehr wohl auch ganz konkrete Auswirkungen sowohl auf gesetzliche Vorhaben als auch auf die Vollziehung haben wird.

Hier, meine Damen und Herren, sollte man nicht vergessen, darauf hinzuweisen, dass wir – so hoffe ich – dieselbe Ausgangsposition haben, nämlich dass wir als Zielgruppen dieser Bestimmung jene autochthonen Volksgruppen in Österreich sehen, die es tatsächlich als gewachsene und nicht wachsende Minderheiten in unserem Lande gibt. Wir wissen, dass von dieser Definition, wenn man sie in dieser Form vornimmt, laut Volksgruppenbericht ungefähr 60 000 Bürger in unserem Land betroffen sind, dass wir aber in Österreich sicher die zehnfache Zahl an Bürgern ausländischer Minderheiten zu verzeichnen haben. Ich möchte jedoch eines verhindern: dass diese Diskussion mit Diskussionen über Zuwanderungspolitik vermischt und vermengt wird.

Deshalb, meine Damen und Herren, meine ich, dass es wichtig und notwendig ist, dass man sich in diesem Zusammenhang im Ausschuss sehr ernsthaft Fragen wie die folgenden stellt – und unser dritter Präsident, der ja dieses Thema auch bisher von unserer Seite entsprechend bearbeitet hat, wird auch bereit sein, sehr ernsthaft darüber zu diskutieren –: Welche Volksgruppen sollen tatsächlich von einer solchen Bestimmung erfasst sein? Sollen auch künftig entstehende Minderheiten davon erfasst werden? – Denn völkerrechtlich ist es nun einmal so, dass eine Volksgruppe nach etwa drei Generationen als autochthon definiert wird und somit entstehen kann. Gibt es organisatorische oder finanzielle Notwendigkeiten, die sich aus einer solchen Staatszielbestimmung zusätzlich ergeben? Sollen auch die Länder, die letztendlich in diesem Zusammenhang sehr wohl Betroffene sind, in diese Diskussion mit einbezogen werden? Und vieles andere mehr wäre noch zu beachten.

Ich meine, dass damit das Thema doch ein bisschen differenzierter im Raum steht und nicht quasi als No-na!-Frage zu qualifizieren ist. Wir werden jedenfalls von unserer Seite eine solche Diskussion mit aller Seriosität und Ernsthaftigkeit führen und selbstverständlich in dem Bewusstsein, dass uns alle hier in diesem Hause mit Sicherheit das Grundbedürfnis, das diesem Antrag zugrunde liegt, eint. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

18.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.

18.52

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich kann die grundsätzliche Richtung des vorliegenden Antrages auf Änderung des Artikels 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes schon insofern unterstützen, als die SPÖ, wie allgemein bekannt ist, in der vorigen Gesetzgebungsperiode einen ähnlichen Antrag ausgearbeitet hatte. Dieser Antrag ist in der vorigen Legislaturperiode auch der Öffentlichkeit vorgestellt, aber aus bekannten Gründen nicht mehr eingebracht worden.

Nach unserem Vorschlag würde die neue Formulierung lauten: Die Republik Österreich bekennt sich zu ihren Volksgruppen und der sich aus deren Bestehen ergebenden sprachlichen und kulturellen Vielfalt. – Ich denke, es wäre an der Schwelle zum nächsten Jahrtausend durchaus angebracht, dass sich die Republik Österreich in dieser ausdrücklichen Form in einem zentralen Teil der Bundesverfassung zu ihren Volksgruppen bekennt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Brosz. )


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