Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 139

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Besetzung und daher auch – davon gehe ich aus – mit denselben Vorgaben würde die Probleme und Rechte der Volksgruppe der Altösterreicher deutscher Zunge in Slowenien wahrnehmen. Bei den anderen Grenzen zu den übrigen Staaten könnte dies genauso funktionieren, damit eine Ausgewogenheit auf diesem Sektor entstehen kann, denn auch das Volksgruppenrecht kann keine Einbahnstraße sein beziehungsweise bleiben.

Wir Österreicher sind stolz darauf, dass wir uns unseren Volksgruppen sehr positiv zuwenden, dass wir danach trachten, ihnen angedeihen zu lassen, was sie brauchen. Wir können aber auf die Dauer nicht dabei zusehen, dass diese unsere Vorgangsweise von jenseits der Grenze nicht erwidert wird.

Wir wünschen uns auch – und ich rufe die Verantwortlichen, den Bundeskanzler und vor allem den Außenminister, auf, daran zu arbeiten –, dass endlich Fortschritte bei der Gestaltung eines europäischen Volksgruppenrechtes, das ein Mindestmaß an Rechten für die Volksgruppen autochthoner Natur in allen europäischen Ländern sicherstellt, erzielt werden. Dabei muss es sich um ein durchsetzbares Recht handeln – also nicht um einen Fetzen Papier –, das einen gewissen Mindestlevel gewährleistet. Es darf nicht so sein wie bei den Franzosen, die sagen: Bei uns gibt es keine Volksgruppen, bei uns gibt es keine Volksgruppenangehörigen, bei uns gibt es nur Franzosen. Das ist sozusagen die niedrigste Stufe. Es muss mit diesem Recht tatsächlich ein einheitlicher Mindestlevel geschaffen werden, und es muss entsprechend durchsetzbar sein. Es gibt auf dem europäischen Parkett so viele andere Dinge, die ohne weiteres durchsetzbar sind. Die Rechte der Volksgruppen sollten hier nicht ausgeschlossen bleiben.

Das sind Gedanken, die einem kommen, wenn es einmal mehr um die Staatszielproblematik hinsichtlich der Volksgruppen in Österreich geht. Wir Freiheitlichen wollen – ich wiederhole es –, dass dieser Weg weiter beschritten wird. Wir hoffen, dass es gelingt, einen positiven Abschluss zu erzielen. An unserer Hand soll es in diesem Zusammenhang nicht fehlen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Zernatto. – Bitte.

18.46

Abgeordneter Dr. Christof Zernatto (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist ein Zufall, dass ich meine zweite Jungfernrede hier im Parlament ausgerechnet zu einem Thema halten kann, das mir persönlich immer am Herzen gelegen ist, und zwar nicht als Theoretiker, sondern durchaus als Praktiker der Volksgruppenpolitik in meiner Funktion als Landeshauptmann von Kärnten.

Meine Damen und Herren! Ich habe Kollegin Stoisits, der ich auch ein sehr freundliches ”Dobar vecer” sagen möchte, sehr gut zugehört, und ich meine, dass, wenn man es so einfach darstellt, eigentlich auch tatsächlich kein Grund vorhanden wäre, lange Diskussionen über das Thema abzuführen. Wenn in diesem Antrag steht, die Republik Österreich bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, diese Vielfalt ist zu achten, zu bewahren, zu fördern und zu schützen, dann nimmt es einen nicht wunder, wenn hier im Hause große Harmonie spürbar wird, denn wer könnte schon gegen einen solchen Antrag votieren?

Meine Damen und Herren! Ich meine aber, dass man gerade dieses Thema mit sehr viel Ernsthaftigkeit und Seriosität diskutieren muss und auch soll. Deshalb, Herr Kollege Dr. Ofner, meine ich, dass es zwar durchaus legitim und zulässig, aber der Diskussion möglicherweise nicht dienlich ist, wenn man hier eine völlig autonome Entscheidung des österreichischen Nationalrates quasi, zumindest in einer Rede, in Abhängigkeit von Entscheidungen in anderen Staaten in unserer Nachbarschaft stellt. (Abg. Dr. Ofner: Sie haben mich missverstanden! Ich habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt! Nicht abhängig, sondern autonom, aber es kann auf Dauer keine Einbahnstraße sein!)  – Okay.

Ich glaube, dass das eine Entscheidung ist, die wir hier zu treffen haben. Ich meine, dass das gerade für ein Land gilt, das schon zur Kenntnis nehmen muss, dass eben diese gewachsene Vielfalt ein wesentlicher Bestandteil der Identität dieses Österreichs ist und dass diese Vielfalt


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