Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 53

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Sie sollten sich auch einmal mit der tatsächlichen Entwicklung auseinander setzen, nämlich dass wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass seit dem Jahr 1970 die Dauer des Erwerbslebens von 44,4 auf 37,2 Jahre zurückgegangen ist. Sie sollten sich auch mit der Tatsache auseinander setzen, dass die Lebenserwartung Gott sei Dank seit dem Jahr 1970 alle zehn Jahre um drei Jahre steigt. Das hat seine Auswirkungen, natürlich auch im Pensionsrecht. Deshalb haben wir, diese Regierung, die Sie immer kritisieren, die Pensionsreform diskutiert und auch beschlossen. Dabei haben wir auf all diese Entwicklungen Bezug genommen. Wir haben die Harmonisierung der Systeme zum Inhalt gemacht und natürlich auch auf die nachhaltige Finanzierbarkeit Bezug genommen.

Vielleicht interessiert Sie die Entwicklung der Pensionen in den letzten Jahren, daher einige Zahlen dazu: Im Jahr 1995 hatten wir aus den gesetzlichen Sozialversicherungen für 1,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger einen Pensionsaufwand in der Höhe von 230 Milliarden, im Jahr 1997 gab es bereits 250 Milliarden für 1,9 Millionen Bürger, und im Jahr 1999 galt es für 1 950 000 Bürger – Sie sehen, wie stark diese Zahl steigt – 270 Milliarden Schilling zu bedecken.

Diese Pensionsanpassung 2000 – das müssen Sie doch einmal ganz klar sehen – ist für mich deshalb eine intelligente Lösung, weil sie ein systembezogenes Element und ein soziales Element, nämlich die Sockelanpassung, hat.

Lieber Herr Kollege Gaugg! Wenn Sie hier vom Rednerpult aus sagen, dass die Sockelanpassung Ihre Erfindung sei, dann darf ich Ihnen sagen – Sie waren damals noch gar nicht im Parlament –: Die Sockelanpassung war die Arbeit und das Werk von Vizekanzler Riegler gemeinsam mit Sozialminister Hesoun und unserem damaligen und heutigen Sozialsprecher Feurstein. Das waren die Ideenbringer für die Sockelanpassung und nicht Sie! (Beifall bei der ÖVP.)

Weiters darf ich Ihnen sagen, dass dieses Modell heuer äußerst intelligent und ausgewogen ist: Wir haben einen Sockel in der Höhe von 2,46 Prozent, wobei bei den bäuerlichen Pensionisten – das sollten Sie auch einmal sehen, das darf ich schon aufzeigen, Frau Ministerin, denn das halte ich für ungerecht –, bei denen ein fiktives Ausgedinge anzurechnen ist, nur eine Anpassung in der Höhe von 1,9 Prozent drinnen ist, weil sich ein Gegenrechnungsmechanismus darstellt. Über diese Frage müssen wir demnächst verhandeln. Weiters haben wir einen sehr dynamischen Zwischenbereich, der um 1,5 Prozent angepasst wird.

Wenn sich Frau Kollegin Pittermann bei den Sozialversicherungsbediensteten bedankt, weil sie nun einem erhöhten Stress ausgesetzt sind, weil sehr schwierige Elemente zu administrieren sind, dann, muss ich sagen, hat sie Recht, aber wir gehen von der Annahme aus, dass uns die moderne Technik dabei sehr viel hilft, und ich hoffe, dass wir die Dinge halbwegs hinbringen werden.

Bei den Pensionen in der Höhe von über 10 400 S haben wir 0,6 Prozent Erhöhung, jedenfalls aber einen Sockelbetrag in der Höhe von 135 S erreicht. Das ist doch nichts Schlechtes. Ich bitte Sie, sehen Sie es doch einmal so, wie es ist!

Sie fordern heute: Wir wollen eine Anpassung um 1 Prozent. Dazu sage ich Ihnen: Der Pensionsaufwand beläuft sich auf 270 Milliarden, davon ist 1 Prozent 2,7 Milliarden. Wir passen aber tatsächlich um 3,21 Milliarden an, das heißt, wir geben um 500 Millionen mehr! Wir passen also sogar höher an, aber sozial ausgewogen! Das ist eine intelligente Lösung, eine gute Lösung, und deshalb können wir sie auch bejahen, das ist gar keine Frage. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dolinschek: Wieso sind die Bauernpensionen so niedrig?)

Die Pensionsanpassung der Zukunft wird sich am demographischen Faktor, an der Geldwertentwicklung, an der Beschäftigungslage und auch an der allgemeinen Einkommensentwicklung orientieren müssen. Da nützt es nichts, wenn wir jetzt über die Politikergehälter lamentieren, Herr Kollege Gaugg. Wir müssen uns an den tatsächlichen Fakten orientieren, alles andere macht keinen Sinn.


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