Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 60

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beschlossen haben und jetzt beim 2. Tagesordnungspunkt eine weitere ASVG-Novelle beschließen werden, haben wir schon im Ausschuss eingehend diskutiert. Ich habe auch erklärt, weshalb es dazu gekommen ist, meine Damen und Herren: Das eine ist eine Regierungsvorlage, und das andere ist eine Vorlage, die insbesondere die Gemeindevertreter betrifft und die eben im Rahmen der Beratungen zwischen den beiden Klubs SPÖ und ÖVP erarbeitet worden ist. Und Regierungsvorlagen und Initiativanträge können wir bis zum heutigen Zeitpunkt im Rahmen der Beratung nicht zusammenführen. – Das wäre ein Wunsch hinsichtlich einer Änderung der Bestimmungen betreffend die Behandlung von Anträgen. Ich stimme mit Ihnen überein, dass wir eine Änderung dahin gehend überlegen sollten, dass dann, wenn ein Initiativantrag und eine Regierungsvorlage dasselbe Gesetz betreffend vorliegen, diese auch zu einem gemeinsamen Antrag beziehungsweise zu einer gemeinsamen Beschlussfassung zusammengeführt werden können.

Das hängt jetzt aber nicht damit zusammen, dass man deswegen eine Vorlage ablehnt. Ich habe bis zur Stunde keine anderen Argumente für eine Ablehnung gehört, als dass man hier ein Gesetz zweimal ändert.

Zur Sache selbst, meine Damen und Herren. Es ist notwendig – und das, Frau Abgeordnete Haller, hängt nicht mit der Chipkarte zusammen –, dass man die derzeitige Regelung der Doppelversicherung, der Zweifachversicherungen nach dem alten Recht noch zwei Jahre weiterführt, weil das einfach im Sinne der Versicherten und auch der Versicherungsträger ist. Wir haben zum Beispiel Änderungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz herbeigeführt. Sie wissen, dass gewisse Dinge im Bereich der Krankenversicherung so geändert worden sind, dass es auch eine Mehrfachkrankenversicherung der Bauern gibt, beispielsweise in der gewerblichen Sozialversicherung und einer zweiten Versicherung. Dies muss noch zwei Jahre weitergeführt werden, bis dann eben die Chipkarte eingeführt wird. Das hängt aber nicht damit zusammen, dass die Chipkarte jetzt nicht eingeführt werden kann, das möchte ich ganz klar feststellen, Frau Abgeordnete Haller. Sie haben in diesem Punkt das Gesetz nicht exakt gelesen (Abg. Aumayr: Wahrscheinlich nicht exakt formuliert!)  – oder nicht exakt formuliert. Wahrscheinlich haben Sie nicht exakt formuliert.

Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Öllinger! Was die Gemeindevertreter, die Gemeindemandatare betrifft, muss ich sagen: Das ist im Rahmen der Privilegiendiskussion, die von Ihrem Klub genauso geführt worden ist wie vom Klub der ÖVP und vom Klub der SPÖ, vereinbart worden. Es wurde damals gesagt: Jeder Gemeindemandatar soll krankenversichert sein. Das haben Sie gewollt, bewusst gewollt, genauso wie die beiden anderen Klubs. Natürlich haben die Gemeindemandatare gefragt, wieso sie krankenversichert sein müssen, wenn sie doch nur ein minimales Sitzungsgeld bekommen. Diesem Wunsch der Gemeinden und des Gemeindebundes haben wir jetzt Rechnung getragen. Wenn der Mandatar weniger bekommt, als der Geringfügigkeitsgrenze entspricht, also diese rund 4 000 S, dann soll keine Pflichtversicherung entstehen. Damit entsprechen wir einem Wunsch des Gemeindebundes.

Sie beziehungsweise Ihre Kollegen in der Kommission haben damals die Pflichtversicherung genauso gewollt wie alle anderen. Es war uns damals allen bewusst, was wir beschließen. Wir sollten uns nicht hierher stellen und sagen: Wir haben nicht gewusst, was da kommt! Sie haben es gewusst, und alle anderen haben es auch gewusst, meine Damen und Herren! Das wollte ich nur feststellen. Ich glaube, es ist richtig, dass wir dem Wunsch der Gemeindevertreter, der Gemeindemandatare und des Gemeindebundes Rechnung tragen und sagen: Sie sind von der Pflichtversicherung befreit, wenn das Einkommen aus dieser Tätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Das ist eine Sache der Fairness, eine Sache auch der sozialen Gerechtigkeit.

Meine Damen und Herren! Eine wichtige Sache für uns – dazu wird Frau Abgeordnete Ridi Steibl noch Stellung nehmen – ist, dass wir für die älteren Frauen die Meistbegünstigung einführen, die neue Regelung soll im Bereich der Sozialversicherung ab 1. Jänner 2000 Platz greifen oder die alte Rechtslage soll gelten. Die älteren Frauen sollen das Günstigere bekommen, ganz egal, ob sie nun im Jahre 1999 in Pension gehen oder im Jahre 2000. Sie sollen nicht benachteiligt werden, wenn sie erst im Jahre 2000 in Pension gehen. Das wollen wir damit


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