Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 178

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine weitere Klarstellung scheint mir wichtig zu sein, die sich ebenfalls in diesem Bericht des Immunitätsausschusses und im Antrag unter den Punkten 2 und 3 zum Auslieferungsbegehren Dipl.-Ing. Dr. Keppelmüller findet. Es geht darum, dass die inkriminierte Verteilung des Stenographischen Protokolls als sachliche und berufliche Immunität anzusehen und daher einer außerberuflichen Immunität nicht gleichzustellen ist. Die Entscheidungspraxis des Immunitätsausschusses hat ja auf die berufliche Immunität keinerlei Einfluss gehabt. Ich bin auch über diese beschlossene Tatsachenfeststellung in dem Antrag, der dem Bericht des Immunitätsausschusses beigedruckt ist, sehr froh.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend feststellen: Wir haben im Immunitätsausschuss auch darüber diskutiert, zukünftig eine überfraktionelle Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit der weiteren Entscheidungspraxis beziehungsweise den rechtlichen Möglichkeiten und Verbesserungen vor allem auch im zivilrechtlichen Bereich im Immunitätsrecht beschäftigen wird. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, in dieser fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe bei der Anpassung des Immunitätsrechts an die neuen Anforderungen den neuen Herausforderungen gerecht zu werden.

Geschätzte Damen und Herren! Nun wirklich zum Schluss kommend darf ich Ihnen sowie den Damen und Herren, die hier im Hohen Hause beschäftigt sind, für die bevorstehenden Festtage eine wirklich ruhige Zeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahrhundert wünschen, gesegnet vor allem mit Gesundheit und Erfolg! (Beifall bei der SPÖ.)

21.22

Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Franz Steindl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

21.22

Abgeordneter Mag. Franz Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich zunächst für die einstimmige Wahl zum Obmann des Immunitätsausschusses bedanken. In der ersten Sitzung waren vier Tagesordnungspunkte zu behandeln. Wir hatten daher sehr viel zu tun, und vorher versuchten alle vier Parteien wirklich gemeinsam, die Auslieferungspraxis festzulegen.

Ich meine, dass sich der Grundsatzbeschluss der letzten Legislaturperiode bewährt hat. Es wird auf jeden Fall bei Privatanklagedelikten betreffend üble Nachrede, den Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung, Beleidigung und Kreditschädigung auch in Zukunft ausgeliefert werden.

Die Bilanz gibt uns Recht. Ich kann mich in diesem Punkt den Ausführungen von Heinz Gradwohl nur anschließen. Wenn man sich etwa die Zahlen der XVII. Gesetzgebungsperiode ansieht, in welcher eine ganz andere Auslieferungspraxis geherrscht hat, dann kann man feststellen: Damals gab es 35 Fälle, in der letzten Legislaturperiode hingegen nur 21 Fälle. Das ist ein deutlicher Unterschied!

In den vier Fällen, die wir gestern im Ausschuss behandelt haben, waren Politiker aller Couleurs betroffen. Das heißt – und das möchte ich als Obmann dezidiert feststellen –, es gibt bei der Behandlung dieser Fälle keine Einseitigkeit. Und es ist tatsächlich nicht einzusehen und einem beleidigten Bürger auch nicht klarzumachen, warum ein Politiker in solchen Fällen Immunität genießen soll.

Die Diskussion im Ausschuss war meiner Meinung nach von Seiten aller vier Parteien sehr gut. Es gab unterschiedliche Standpunkte. Abgeordneter Graf hat seinen Standpunkt eingebracht, und ich kann mich daran erinnern, dass es in der vorigen Legislaturperiode sogar einen Antrag der Freiheitlichen auf Abschaffung der außerberuflichen Immunität gab. Völlig konträr ist die Meinung der Grünen: Abgeordnete Petrovic – Kollege Öllinger hat das jetzt auch betont – hat diesbezüglich eine ganz andere Haltung eingenommen.

Dennoch haben wir diese Fälle sehr differenziert behandelt. Und es zeigt sich, dass es gut ist, dass sich der Ausschuss mit jedem Fall beschäftigt und wir nicht gleich aufheben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite