Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 80

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Ich werde aber, um Sie zufrieden zu stellen und um die Geschäftsordnung, die über den Parteien steht, durchzusetzen, das Protokoll der Ausführungen von Mag. Haupt anfordern und Ihnen zur Verfügung stellen, damit Sie sehen, dass man sich hier mit dem Bundesrechnungsabschluss auseinander gesetzt hat.

Ich werde das Protokoll auch deshalb anfordern lassen, weil ich hier heroben das Wort "Wurschtel" oder so ähnlich nicht gehört habe. Herr Mag. Haupt hat es jedenfalls nicht in den Mund genommen. Wenn das Wort gefallen ist, dann werde ich entsprechend vorgehen.

Frau Dr. Gabriela Moser hat sich zu Wort gemeldet. Ich möchte aber noch einmal alle bitten, dass sie sich mit dem Bundesrechnungsabschluss auseinandersetzen und nicht mit der Geschäftsordnung, denn über die Frage der Zulässigkeit der Anträge hat der Präsident des Nationalrates entschieden.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. (Abg. Parnigoni: Haben Sie als Klubobmann der ÖVP oder als Präsident gesprochen?)

13.14

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Der Rechnungsabschluss lässt hier zum ersten Mal eine ganz klare, eindeutige Nagelprobe zu, nämlich inwieweit im Rahmen des Rechnungshofabschlusses und des Rechnungsabschlusses über das Bundesbudget die Säulen der Demokratie in diesen Hallen, in diesem Raum wirklich ernst genommen werden oder inwieweit diese Säulen der Demokratie in diesem Raum hier im Rahmen einer Debatte über den Rechnungsabschluss bereits angesägt werden, bereits angeschlagen werden, bereits zu wanken beginnen. Das alles im Rahmen der Debatte über einen Rechnungsabschluss, der sehr wohl auch die Befassung mit wesentlichen Anliegen der österreichischen Bevölkerung zugelassen hätte: mit der Realisierung der Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens, auch des Gentechnik-Volksbegehrens und mit der positiven Erledigung von Frauenanliegen. Der Rechnungsabschluss wäre ein durchaus geeignetes Instrument gewesen, auch den Rahmen für eine positivere Behandlung von Frauen in Österreich zu bieten, um endlich die Gleichstellung der Frauen in Österreich in den verschiedensten Bereichen zu erreichen.

Ich weise noch einmal darauf hin: Der Rechnungsabschluss wurde erstellt und debattiert in einem großen Rahmen, unter einer großen Säule der Demokratie, und diese Säule heißt Geschäftsordnung. Und im Rahmen dieser Rechnungsabschlussdebatte ist hier auch die Geschäftsordnung noch einmal deutlich verlautbart worden. Ein Nationalratspräsident hat sich im Rahmen dieser Debatte über den Rechnungsabschluss aber gegen die Geschäftsordnung gewandt und gegen die Geschäftsordnung gehandelt.

In § 55 (1) – ich zitiere es noch einmal – ist zu lesen: "Werden gegen den inhaltlichen Zusammenhang Einwendungen erhoben, so entscheidet der Präsident." – Wesentlich ist der Konditionalsatz "Werden gegen den inhaltlichen Zusammenhang Einwendungen erhoben". – Und das alles im Zusammenhang mit der Debatte über den Rechnungsabschluss. (Abg. Scheibner: Frau Lehrerin! Lesen Sie den Kommentar! – Rufe bei den Freiheitlichen: Welches Jahr? – Abg. Dr. Graf: Von welchem Jahr ist der Abschluss? Wissen Sie das überhaupt?)

Deshalb sind zwei Säulen der Demokratie hier und heute im Rahmen dieser Debatte ins Wanken geraten: Ins Wanken geraten ist einerseits die Säule "Volksbegehren ernst nehmen", und ins Wanken geraten ist auf der anderen Seite die Säule "Geschäftsordnung". Wenn Sie so – mit einer derartigen Auslegung durch einen Ihren Reihen angehörenden Nationalratspräsidenten – Ihre Zusammenarbeit beginnen wollen, dann, so muss ich sagen, gerät mein Glaube an diese Republik ins Wanken! (Beifall bei den Grünen.)

13.18

Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Stummvoll. Auch ihn bitte ich, zum Bundesrechnungsabschluss zu sprechen.


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