Wenn Sie, sehr verehrte Frau Ministerin Hostasch, nunmehr in Ihrer Dringlichen Anfrage ausführen, dass die von unserer Regierung beabsichtigten Maßnahmen – die ich im Folgenden noch darlegen möchte – massive Verschlechterungen für Arbeitnehmer, Frauen, Pensionisten und sozial Schwache nach sich ziehen werden, so muss ich darauf hinweisen, dass Ihre bisherigen Sozialpolitik dazu geführt hat, dass nahezu eine Million Österreicher laut dem vom Sozialministerium erstellten Armutsbericht unter der Armutsgrenze lebt. (Abg. Ing. Westenthaler: Eine Million! Das ist euer Wert!) Es handelt sich tatsächlich um eine Million! Darüber hinaus liegen die Pensionen der Frauen weit unter jenen der Männer. Dies ist das Ergebnis der unter jahrzehntelanger sozialdemokratischer Führung betriebenen Sozialpolitik! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Welches Ansehen eine solche Politik insbesondere auf dem Gebiet der Pensionen im Ausland hat, hat im März 1997 unter anderem das "Wall Street Journal" wie folgt beurteilt:
"Die europäischen staatlichen Pensionssysteme mit ihrem Umlageverfahren erinnern an die albanischen Finanzpyramidenspiele."
Nicht das Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung hat das Vertrauen in das österreichische Pensionssystem erschüttert, sondern der jahrelange fahrlässige Umgang der Sozialdemokraten mit der Alterssicherung! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Bei den von der neuen Bundesregierung im Bereich des Pensionsrechtes vorgesehenen Maßnahmen handelt es sich keineswegs um ein Belastungspaket, wie Sie, sehr verehrte Frau Kollegin Hostasch, ausführen. Es ist vielmehr festzuhalten, dass die vorgesehenen Maßnahmen bei weitem nicht an jene Einschnitte heranreichen, die gerade Sie, sehr verehrte Frau Kollegin Hostasch, und Ihr ehemaliger Amtskollege, Herr Bundesminister Edlinger, vorgesehen beziehungsweise ausgehandelt haben. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )
Sie haben in der mir vorliegenden Punktation für ein Regierungsprogramm zwischen SPÖ und ÖVP folgende Maßnahmen paktiert: schrittweise Anhebung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer, Arbeitslosigkeit sowie zur Gleitpension um zwei Jahre – in unserem Regierungsprogramm sind es nur eineinhalb Jahre –; Anhebung des Zugangsalters zur vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit; Erhöhung des gesetzlichen Pensionsalters bei den Beamten um zwei Jahre; Erhöhung der Pensionsbeiträge aktiver Beamter und Pensionisten um je 0,95 Prozent; die Pensionsanpassung hat sich in Zukunft am Ziel der Wertsicherung bei Berücksichtigung eines Lebenserwartungsfaktors zu orientieren; Erhöhung des Eigenfinanzierungsanteils der Selbständigen und der Bauern.
Mit diesen Maßnahmen haben Sie selbst zum Ausdruck gebracht, dass Sie das Pensionssystem nicht für sicher erachten und deswegen gravierende Einschnitte notwendig sind. Sie haben das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung durch die Unterlassungen der letzten Jahre massiv erschüttert. Jedem Österreicher ist noch in Erinnerung, dass Ihr ehemaliger Bundeskanzler Vranitzky vor der Nationalratswahl 1995 versprochen hat, die Pensionen nicht anzutasten. In den Folgejahren wurde dieses Versprechen gerade von Ihrer Seite zum Nachteil der österreichischen Bevölkerung mehrmals nicht eingehalten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Sehr richtig!)
Auch vor der Nationalratswahl 1999 haben der Obmann Ihres Pensionistenverbandes, Herr Karl Blecha, sowie Herr Alt-Bundeskanzler Vranitzky und andere maßgebliche Politiker Ihrer Fraktion den Österreichern Sand in die Augen gestreut. (Abg. Dr. Mertel: Das ist Polemik von der Regierungsbank!) Unser nunmehriges Regierungsprogramm versucht das Vertrauen in das Pensionssystem wiederherzustellen, indem wir Maßnahmen in sozial verträglicher Weise planen und diese mit Augenmaß umsetzen werden. Ich lade Sie herzlich ein, an dieser Umsetzung konstruktiv mitzuarbeiten! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
So ist im Regierungsprogramm etwa vorgesehen, dass das Pensionsantrittsalter nicht um zwei Jahre, sondern nur um eineinhalb Jahre angehoben wird. (Abg. Silhavy: Ab wann?) So ist im Regierungsprogramm vorgesehen, dass Versicherte mit langer Versicherungsdauer weiterhin im Alter von 60 in den Ruhestand treten können, was in Ihrem Programm nicht vorgesehen war,