Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 9. Sitzung / Seite 116

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können, aber auf Grund Ihres Regierungspapiers können wir es nicht. Es ist zu unklar, es ist zu unpräzise.

Der Mann aus dem Bärental ... (Bundesministerin Dr. Sickl spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Ing. Westenthaler.) – Frau Bundesministerin! Dürfte ich Sie bitten, mir wenigstens die gehörige Aufmerksamkeit zu schenken! – Ich danke herzlich dafür. Es wäre nett, wenn Sie uns, wenn Sie schon die Fragen nicht beantworten, wenigstens zuhören würden, damit sich die Missachtung in Grenzen hält. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Haupt. )

Meine Damen und Herren! Der Mann aus dem Bärental sagt: Mit 45 Versicherungsjahren kann Mann – großgeschrieben –, in Pension gehen, und zwar ohne Abschläge. In Ihrer Regierungsvereinbarung ... (Zwischenruf der Abg. Steibl. ) – Frau Kollegin Steibl, ich würde an Ihrer Stelle erst mitreden, wenn ich mir das durchgelesen habe. Ich habe das gemacht und empfehle Ihnen, es auch zu tun, damit Sie wissen, was in dem Papier steht. (Beifall bei der SPÖ.)

Zurück zu diesem Mann mit den 45 Beitrags- oder Versicherungsjahren – in der Regierungsvereinbarung steht nämlich nichts von 45 Versicherungs jahren, sondern etwas von 45 Beitrags jahren. War der arme Mann inzwischen aber arbeitslos, beim Bundesheer oder hat es verschiedene Zeiten gegeben, in denen er Ersatzzeiten und nicht Beitragszeiten hatte, dann hat er keine 45 Beitragsjahre. Er hat zwar 45 Versicherungsjahre, aber nicht 45 Beitragsjahre. Was ist mit diesem Mann? Muss er Abschläge in Kauf nehmen? Kann er nicht mit 60 Jahren in Pension gehen? – Auch dieser Mann kommt mit seinen Sorgen und Ängsten zu uns, denn eigentlich hat er eine Lebensplanung und sich nach dieser gerichtet.

Was ist mit der Frau? – Ich höre immer so "wunderbar", dass die Frauen auch mit 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in Pension werden gehen können – mit 60! Sie vergessen, dass Frauen derzeit mit 55 Jahren in Pension gehen können! Sie sagen so "wunderbar", dass es den Frauen besser gehen wird, weil die Kindererziehungszeiten pensionsbegründend sein werden. Wie viele? Wie viele Monate? Wie viel Zeit wird pensionsbegründend sein? – In Ihrem Papier steht etwas von 18 Monaten. Was ist mit den restlichen 18 Monaten? (Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer. )

Das sind unsere Fragen, die wir ganz konkret an Sie gerichtet haben, Frau Bundesministerin! Aber Sie haben nicht eine einzige Frage davon beantwortet. Die Menschen werden weiter Ängste haben, die Menschen werden sich weiterhin vor dieser Politik fürchten, und wir werden ihnen keine Antworten geben können, weil Sie diesem Haus die Antworten auf diese Fragen verweigert haben! (Beifall bei der SPÖ.)

Eine kurze Anmerkung zum Thema Fairness gegenüber einem neuen Regierungsmitglied. (Zwischenruf des Abg. Gaugg. ) Frau Bundesministerin, ein Unterzeichner dieses Regierungsprogramms, nämlich Ihr Parteichef, hat in der "Pressestunde" gesagt, dass Sie eine Expertin sind. Er hat Sie in Schutz genommen. Er hat Sie gegenüber dem "bösen" Journalisten, der nur negativ denkt, in Schutz genommen und seiner Überzeugung Ausdruck gegeben, dass Sie die Expertin in diesen Fragen sind. (Bundesministerin Dr. Sickl spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Dr. Bruckmann. – Abg. Dr. Mertel: Frau Ministerin! Das tut man nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Frau Ministerin! Um Ihr Expertentum unter Beweis zu stellen, hätten Sie heute wenigstens einige – einige; ich gebe zu, es war eine Vielzahl – dieser Fragen, nämlich die wesentlichsten Fragen, die die Menschen in diesem Land beunruhigen, ihnen Angst machen, beantworten müssen. Damit hätten Sie dazu beitragen können, den Menschen Angst zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister Dr. Bartenstein! Sie sind ja nicht neu in der Regierung – er ist momentan leider nicht im Saal, aber vielleicht kann man es ihm ausrichten. Er fühlt sich ja jetzt offensichtlich als Sozialminister, nicht ohne Grund, würde ich sagen. Wenn man sieht, wie die Kompetenzen verlagert werden, dass die Wahrung von Arbeitnehmerinteressen, von Gesundheitsinteressen der Arbeitnehmer auf einmal der Wirtschaft untergeordnet werden soll, dann weiß man


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