Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 63

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immer Geschäftsführer von zwei Firmen ist, noch immer Geschäftsführer von zwei Firmen aus dem Stronach-Konzern. (Abg. Mag. Schweitzer: Das stimmt nicht!)

Meine Damen und Herren! Ich zitiere aus der Zeitschrift "NEWS". (Abg. Mag. Schweitzer: Wissend die Unwahrheit aus "NEWS" zitieren! Das ist unglaublich!) – Herr Präsident! Können Sie dafür sorgen, dass ich meine Rede ungestört fortsetzen darf – oder fällt das nicht in Ihre Kompetenz? (Abg. Schwarzenberger: Sie sollten nicht die Unwahrheit sagen! – Weitere lebhafte Zwischenrufe.)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Am Wort ist Herr Abgeordneter Öllinger! (Abg. Mag. Schweitzer: Wissend die Unwahrheit zitieren! Das ist typisch!)

Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Ich zitiere aus der Zeitschrift "NEWS". (Abg. Mag. Schweitzer: Aus "NEWS" die Unwahrheit, wie immer!) Herr Finanzminister Grasser ist Geschäftsführer – noch immer Geschäftsführer – einer 100-prozentigen Magna-Tochter, die sich Sportwetten GmbH. nennt. Geschäftszweck sind Sportwetten und ein Wettkanal. (Abg. Fischl: Das gibt es gar nicht mehr!) Der Finanzminister Grasser ist noch immer Geschäftsführer einer Ges.m.b.H., die sich Sport-Management-International-G.m.b.H. nennt, deren Unternehmensgegenstand der Betrieb einer Fernsehsendeanstalt ist. (Abg. Aumayr: Nicht ein Wort stimmt!) Grasser ist in beiden Firmen bis heute Geschäftsführer.

Am 9. September 1999 hat Herr Grasser in der einen Firma, nämlich SMI, Herrn Pichler in der Geschäftsführung ersetzt. (Zwischenruf der Abg. Haller. ) Ich frage Sie, meine Damen und Herren sowohl von der ÖVP als auch von der FPÖ (Abg. Schwarzenberger: Das macht jetzt Herr Rudas!): Ist das ein Fall von politischer Unvereinbarkeit? – Ja oder nein? (Abg. Haller: Das ist doch lächerlich! – Abg. Aumayr: 9. September!)

Meine Damen und Herren! Wir wollen es uns nicht leisten, dass die Republik mit einem Aufsichtsrat verwechselt wird, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Was hat der Herr Bundeskanzler gesagt? – Der Herr Bundeskanzler hat davon gesprochen, es müssten die besten Profis in die Aufsichtsräte entsandt werden. Er hat offensichtlich nicht an Herrn Grasser gedacht, sondern an die Aufsichtsräte, in die man entsendet – darunter auch den ORF. Aber ich halte fest: Schon Herr Haider versteht sich jetzt als Aufsichtsrat dieser Regierung. Offensichtlich versteht sich Herr Grasser als Aufsichtsrat der Firma Magna in der Bundesregierung. Wir brauchen weder einen Lotteriekönig in der Bundesregierung noch einen Leasing-Minister von Gnaden der Firma Magna. Stellen wir das klar, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Haller: So ein Schwachsinn!)

Herr Grasser hat offensichtlich seine Funktionen als Geschäftsführer bei zwei Gesellschaften nicht dem Unvereinbarkeitsausschuss, dem ausgerechnet Herr Haigermoser (Abg. Fischl: Reden Sie nicht so einen Blödsinn daher!), der sonst immer auf ganz groß macht, vorsteht, gemeldet.

Ich halte fest: Das ist ein klassischer Verstoß gegen die Unvereinbarkeitsbestimmungen, die wir für die Mitglieder der Bundesregierung haben. Wenn Herr Grasser noch immer eine dieser Funktionen innehat, wenn er sie noch nicht abgegeben hat, ja selbst dann, wenn er sie abgeben will, liegt ein Verstoß vor. (Abg. Dietachmayr: Das ist eine Verfassungsbestimmung!) Das Problem liegt aber nicht allein in dieser Unvereinbarkeit (Abg. Mag. Schweitzer: Du kannst aufhören, du bist überholt!), sondern das eigentliche Problem, meine Damen und Herren, ist, dass Herr Grasser und die Freiheitliche Partei – darum regen Sie sich auch so auf – das Geschäftsinteresse der Firma Magna im Koalitionsübereinkommen festgeschrieben haben. (Abg. Neudeck: Sie bewegen sich im Kreis!)

Im Koalitionsübereinkommen heißt es: Die Bemühungen zur Schaffung eines eigenen Sportkanals sollen mit dem Ziel unterstützt werden, auch weniger bekannten Sportarten eine Präsentationsplattform zu bieten. (Abg. Fischl: Ist das schlecht?) Und weiters heißt es: Die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage der Sportförderung durch Einbeziehung privater Wett


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