Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 72

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13. Z 29 entfällt.

14. Z 30 lautet:

"Abschnitt I des Teiles 2 der Anlage zu § 2 wird durch folgenden Abschnitt ersetzt:

"I. Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

1. Allgemeine Sozialpolitik.

2. Angelegenheiten der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung.

3. Angelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Wirtschaft oder des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallen.

Dazu gehören insbesondere auch:

a) Arbeitsvertragsrecht.

Dazu gehören insbesondere auch:

Arbeitsvertragsrechtliche Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen, wie Angelegenheiten des Urlaubes und der Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter;

Angelegenheiten der Heimarbeit und der Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen;

hingegen nicht arbeitsvertragsrechtliche Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen.

b) Arbeitnehmerschutzrecht.

Dazu gehören insbesondere auch:

Arbeitsmedizinische Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes;

Angelegenheiten des Lehrlingsschutzes und des Heimarbeitsschutzes;

Arbeitsinspektorate.

c) Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.

Dazu gehören insbesondere auch:

Gesetzliche Interessenvertretungen der Arbeitnehmer;

Angelegenheiten des Schlichtungswesens;

Angelegenheiten der Betriebsvertretung.

d) Kollektive Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Dazu gehören insbesondere auch:

Recht der Gesamtarbeitsverträge und der Festsetzung von Lohntarifen.

4. Angelegenheiten des Arbeitsmarktes.


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