Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 71

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Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Z 1 lauten die Z 8 bis 10 des § 1 Abs. 1:

"8. das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,

9. das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales,

10. das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie,"

2. In Z 1 lautet die Z 12 des § 1 Abs. 1:

"12. das Bundesministerium für Wirtschaft."

3. Z 2 lautet:

"2. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:

"§ 5a. Gesetzliche Bestimmungen, die die Herstellung des Einvernehmens zwischen zwei oder mehreren Bundesministern vorsehen und vor dem 1. April 2000 vom Nationalrat beschlossen worden sind, treten mit 1. Jänner 2001 außer Kraft.""

4. Z 8 und 9 entfallen.

5. Z 11 lautet:

"11. Dem Abschnitt A des Teiles 2 der Anlage zu § 2 werden folgende Z 22 und 23 angefügt:

"22. Angelegenheiten der Museen, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres oder des Bundesministeriums für Landesverteidigung fallen; Angelegenheiten des Denkmalschutzes; Angelegenheiten der Österreichischen Nationalbibliothek, der Österreichischen Phonothek und der Hofmusikkapelle.

23. Angelegenheiten der Filmförderung, soweit es sich nicht um Schulfilme handelt.

24. Angelegenheiten der kulturellen Auslandsbeziehungen.

25. Angelegenheiten der kulturellen Stiftungen und Fonds.

26. Internationale Katastrophenhilfe.""

6. Nach Z 11 wird folgende Z 11a eingefügt:

"11a. In Abschnitt B entfällt die Wendung "Angelegenheiten der kulturellen Auslandsbeziehungen."

7. In Z 14 entfällt die Z 4, in Z 7 die Wendung "kulturellen" sowie in Z 8 die Wendung "- und Kultur".

8. Z 16 entfällt.

9. Z 20 entfällt.

10. Die Überschrift des Abschnittes H des Teiles 2 der Anlage zu § 2 lautet:

"H. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft"

11. In Z 25 wird die Wendung "Wirtschaft und Arbeit" durch das Wort "Wirtschaft" ersetzt.

12. Z 26 entfällt.


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