Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 75

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9. Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.

10. Allgemeine Bevölkerungspolitik.

11. Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.

12. Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt.

Dazu gehören insbesondere auch:

Allgemeine Angelegenheiten und Koordination der Jugendpolitik.

Ideelle und finanzielle Förderung von Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen Jugenderziehung.

Ausbildung und Fortbildung von Mitarbeitern der außerschulischen Jugenderziehung, soweit sie nicht in Schulen erfolgt.""

16. In Z 32 entfällt Z 10 des Abschnittes K des Teiles 2 der Anlage zu § 2; Z 12 bis 14 erhalten die Ziffernbezeichnungen 10 bis 13.

17. In Z 32 lautet Z 12 vor der vorigen Änderung Z 13:

"12. Angelegenheiten der wirtschaftlich-technischen Forschung

Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft, des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und des Innovations- und Technologiefonds.""

18. Z 33 lautet:

"33. Die Überschrift des Abschnitts L des Teiles 2 der Anlage zu § 2 lautet:

"L. Bundesministerium für Wirtschaft"

19. Z 37 und 38 entfallen.

20. Die Z 45 lautet:

"Abschnitt L Z 30 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 wird durch folgende Z 30 bis 32 ersetzt:

"30. Regionalförderung

31. Angelegenheiten des ERP-Fonds sowie des Verkehrs mit den für wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika in diesen Angelegenheiten.

32. Angelegenheiten staatseigener Unternehmen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.""

21. Folgende Z 46 wird angefügt:

"46. Die Abschnitte A bis K des Teiles 2 der Anlage zu § 2 sind entsprechend der Bezeichnung der Bundesministerien, auf die sich die einzelnen Abschnitte beziehen, alphabetisch zu reihen, die Abschnitte sind entsprechend dieser neuen Reihenfolge mit den Großbuchstaben "A bis K" zu bezeichnen."


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