Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 80

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

das Urheberrecht und so weiter und so fort (Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner ) bisher nicht wesentlich mehr Leute – sage ich jetzt einmal – zuständig waren, als allein für den Konsumentenschutz beschäftigt waren. Ich halte dieses Vorhaben daher für eine Bereicherung und für eine enorme Aufwertung der Zivilrechtssektion.

Es wurde von der Opposition immer gefordert, dass man sich bei der Ressortzusammensetzung nach den Strukturen der EU-Kommission orientieren soll und darauf zu achten hat, dass die Zusammenarbeit mit Europa bestens funktioniert. (Abg. Schwemlein: Von welchem Europa sprechen Sie?) Ich glaube, dass in diesem Fall der Justizminister die richtige Person ist, die diese Agenden in Zukunft hervorragend abwickeln wird. (Abg. Mag. Maier: Wie schaut es mit der Produktsicherheit aus?)  – Auch bei der Produkthaftung, das war bisher ... (Abg. Mag. Maier: Produktsicherheit!)

Was die Produktsicherheit betrifft, Herr Kollege Maier, hätte ich mir gewünscht, dass sie im Wirtschaftsministerium angesiedelt wird, nämlich in jenen Abteilungen, in denen die Zertifizierungen oder Akkreditierungen erfolgen (Abg. Parnigoni: Hat sich da wieder der Haider durchgesetzt?), denn dort ist die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft selbstverständlich intensiv. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass auch das Justizressort die Angelegenheiten der Produktsicherheit hervorragend abwickeln wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Als wesentliche Verbesserung sehe ich natürlich die Neuregelung im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Ich weiß als Unternehmerin, dass in einem Gewerbebescheid einerseits Auflagen enthalten sind, die den Arbeitnehmerschutz, die den Umweltschutz und den Nachbarschutz betreffen (Abg. Schwemlein: Das macht einen Sinn, wenn der Chef ...!), dass aber andererseits für diese Gewerbebescheide, bei deren Abwicklung durch die BH das Arbeitsinspektorat Parteienstellung hat, immer schon der Wirtschaftsminister zuständig war. Jetzt so zu tun, als wäre das eine Bestimmung, die total abwegig ist, ist einfach falsch! Denn wir haben uns auch diesbezüglich durchwegs an europäischen Beispielen orientiert.

Da Frau Kollegin Petrovic heute diese europäischen Beispiele eingefordert hat, lese ich sie – jedoch nur auszugsweise, wie wir sie dem Internet entnehmen konnten – vor:

Im Vereinigten Königreich – dort regiert New Labour – ist ein "Minister for Industry and Employment" (Bundesminister Dr. Bartenstein: Aha!), ein Herr Alan Johnson, nicht nur für die Wirtschaft und die Industrieangelegenheiten, sondern auch für individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Arbeitszeit- und Lohnrecht, Sozialrecht – Urlaub und Karenz –, die einschlägigen EU-Richtlinien in der europäischen Sozialpolitik, Arbeitsmarktservice, Arbeitsmarktanalysen und für die Gewerkschaften zuständig. – Also so zu tun, als wären wir hier in Österreich ganz fremd unterwegs, ist einfach falsch! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Eder. )

Ähnliches gilt in Irland. Im Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung ist nicht nur das Wirtschaftsrecht gebündelt, sondern auch die Kompetenz für das Arbeits- und Sozialrecht, den Arbeitnehmerschutz – Mindestlohngesetz, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz –, Arbeitsgenehmigung, Insolvenzgeldsicherung und Arbeitsgerichte – also ebenfalls Arbeitsangelegenheiten in einem Wirtschaftsressort.

In Schweden ist im Ministerium für Industrie, Beschäftigung und Kommunikation neben den Wirtschaftsangelegenheiten unter anderem auch die Kompetenz für die Arbeitsmarktpolitik, das Arbeitsmarktservice, die Fortbildung und die Arbeitslosenunterstützung angesiedelt. (Abg. Kiss: Interessant!)

Ähnliches in der Schweiz: Arbeitsmarkt, Arbeitslosenversicherung und Arbeitssicherheit in einem Ressort für Wirtschaft, nämlich dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement.

Ebenso gibt es in Deutschland mehrere Bundesländer, die sehr wohl ein Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit kennen, wie etwa in Sachsen, oder, wie in Thüringen, ein Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur. (Abg. Kiss: Eben!)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite