Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 79

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dafür ausreichende Budgetmittel vorgesehen sind." (Abg. Mag. Trattner: Jetzt haben Sie Bestzeit!)

*****

Das ist Bestzeit? Ich habe nur 3 Minuten Redezeit. Aber das ist wichtig! (Beifall bei den Grünen.)

Weiters bringe ich auch noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend Erhaltung einer eigenständigen Sozial-, Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik bei der Organisation der Bundesministerien

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Monats einen Gesetzentwurf zuzuleiten, in dem die Bereiche Arbeitsrecht, ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitsmarktpolitik gemeinsam mit dem Bereich Sozialpolitik in den Zuständigkeitsbereich eines einzigen Ministers/einer einzigen Ministerin fallen, der/die nicht auch für den Bereich Wirtschaft zuständig ist."

*****

Abschließend: Es ist sogar in einer Unterlage des Landwirtschaftsressorts dokumentiert, dass Interessenkollisionen nicht funktionieren können. 200 000 Menschen in Österreich – in der Steiermark, in Oberösterreich und in Niederösterreich! – müssen derzeit immer noch nitratverseuchtes Trinkwasser zu sich nehmen, weil der Landwirtschaftsminister nicht dazu fähig war, die Gewässerschutzinteressen, die Umweltinteressen und die Kosumentenschutzinteressen entsprechend wahrzunehmen. Genau das aber haben jetzt Sie weiterhin zu verantworten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.34

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die soeben eingebrachten Entschließungsanträge sind genügend unterstützt und stehen daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

13.34

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Minister! Als Vorsitzende des Justizausschusses freue ich mich über die vorliegenden Neuregelungen im Justizressort. (Abg. Öllinger: Das ist noch kein Argument, dass Sie sich freuen!) Sachlich gerechtfertigt und vor allem effizient ist in erster Linie, dass die Konsumentenschutzangelegenheiten im Justizressort gebündelt werden. Früher war dafür das Bundeskanzleramt in Person der Frauenministerin zuständig, ab heute ist dies der Justizminister. Diese Zusammenführung wird insbesondere bei der Umsetzung von EU-Richtlinien sehr, sehr hilfreich sein. (Zwischenruf des Abg. Schwemlein. )

Zivilrechtliche Gesetzesmaterien im Konsumentenschutzbereich, insbesondere die anstehende Gewährleistungsrichtlinie, die Umsetzung von E-Commerce und Haftungsbestimmungen werden in der Sektion für Zivilrecht bestens aufgehoben sein, zumal zu den derzeit dort vorhandenen mehr als 20 Akademikern nun aus der Konsumentenschutzgruppe noch einmal 14 Akademiker allein für den Konsumentenschutz dazukommen.

Es ist ein bisschen eigenartig, dass für die gesamte Zivilrechtssektion, also für Familien-, Handels-, Erb-, Miet-, Wohnrecht, Internationale Angelegenheiten, den ganzen Bereich rund um


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite