Wichtigkeit auf Grund der Debatte der letzten Tage über die Brenner-Maut-Klage auf jeden Fall mit in Ihr politisches Handeln einbeziehen sollten.
Dieser Antrag auf die Erlassung eines Nachtfahr-Verbotes ohne eine Ausnahme für lärmarme LKW ist jetzt in einem neuen Licht zu sehen. Wer die "Zur Sache"-Sendung am Sonntagabend zum Fall der Brenner-Maut oder zur möglichen Senkung der Brenner-Maut gesehen hat, konnte auch einige interessante Aussagen des Infrastrukturministers hören, die eigentlich genau meine Antragsbegründung unterstützen.
Die Brenner-Maut und vor allem die hohe Nachtmaut – das hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes im Zusammenhang mit der Maut sehr deutlich klargemacht – sind in Gefahr, gesenkt beziehungsweise aufgehoben zu werden. Das scheint nun für viele, denen die Frächter sehr nahe stehen, die sich ihre Verkehrsinformationen in erster Linie aus der Frächterszene holen, ein positiver Schritt von Seiten der Europäischen Union zu sein, weil endlich die Kosten im Verkehr auf der Brenner-Route sinken würden.
Allerdings hat Minister Schmid einige wichtige Sätze gesagt, die nicht nur die Frächter-Lobby als entscheidend für den Fortgang der Debatte sehen, sondern auch die Lebensinteressen der Bevölkerung. Der Herr Minister – und das ist vielleicht für die ÖVP- und FPÖ-Abgeordneten interessant – hat die Lebensinteressen der Bevölkerung an die allererste Stelle in der Verkehrspolitik gestellt. Er hat sogar wortwörtlich gesagt: Und dann kommt lang, lang nichts!
Er hat also gesprochen wie der Vertreter einer Verkehrsinitiative aus Tirol, die auf Grund der Belastung, die die Menschen seit Jahren und Jahrzehnten entlang der Brenner-Route erdulden müssen, zur Ansicht gekommen ist, dass es einer Beschränkung des LKW-Transits auf dieser Route bedürfen wird – aber nicht nur auf dieser Route. Denn eines muss Ihnen allen auch klar sein: Wenn die Klage des Europäischen Gerichtshofes, so wie es ja sehr oft geschieht, nämlich zu 70 Prozent der Fälle, im Wesentlichen so erfolgt, wie der Generalanwalt vorgeschlagen hat, dann haben wir damit zu rechnen, dass die Brenner-Maut enorm abgesenkt wird.
Wir haben aber derzeit schon auf der Brennerstrecke die Situation, dass ein ganz großer Teil des Verkehrs, und zwar 30 Prozent – das geht aus den Unterlagen des Generalanwalts hervor, das geht aus den Verkehrsberichten des Landes Tirol hervor –, Umwegverkehr ist, der sich von der Schweiz nach Tirol verlagert, weil wir eben so billige Mauten haben. Wie Sie wahrscheinlich auch wissen, vor allem jene, die sich mit Verkehrsfragen ab und zu beschäftigen, hat die Europäische Union eine Wegekostenrichtlinie erlassen, die uns letzten Endes keine andere Möglichkeit lässt, als die Kosten für Bau und Infrastruktur in die Bemessung der Mauten mit einzubeziehen.
Wird diese Klage so entschieden – und das ist das, wovor ich so sehr warne –, wird damit ein Prinzip der Europäischen Union in der Verkehrspolitik zementiert, das fatal ist, und zwar die Tatsache, dass umweltrelevante Kosten oder sozial relevante Kosten, die aus der erhöhten Belastung durch den Verkehr resultieren, nicht mit berücksichtigt werden können, wenn die Mauthöhe in Diskussion ist. Das ist eine sehr, sehr schwer wiegende Sache, denn das bedeutet, dass die externen Kosten des Verkehrs hin zu den allgemeinen staatlichen Kosten verlagert werden, ohne dem Verursacherprinzip zu folgen.
Der Grund, warum ich nun den Antrag betreffend das Nachtfahrverbot dringend behandelt haben möchte, ergibt sich daraus: Landeshauptmann Weingartner, seines Zeichens ÖVP-Mitglied und auch immer einer der Wortführer innerhalb der Volkspartei gewesen (Abg. Dr. Khol: Ein guter Mann!), hat dezidiert verlangt, dass nun ein Nachtfahrverbot auf diesen Routen gelten soll. Aber nicht nur auf diesen Routen, denn ich glaube eines: Die Schutzwürdigkeit der Anrainerbevölkerung bezieht sich ja nicht nur auf Tirol, sie bezieht sich auf die burgenländischen Strecken, auf die steirischen Strecken, auf die Pyhrn-Route natürlich ganz genauso. Dort leiden die Menschen entlang der Transitrouten genauso unter den Abgasen und unter dem Lärm. (Beifall bei den Grünen.)
Ein Nachtfahrverbot würde die Schutzziele, die der Minister in einer öffentlichen Stellungnahme für sich selber artikuliert hat, nämlich zuerst die Lebensinteressen und dann lang, lang nichts