Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 111

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und dann erst alles Andere, voll erfüllen. Ein Nachtfahrverbot würde den Menschen entlang den Transitrouten eine Nachtruhe verschaffen, die sie lange nicht mehr hatten. Denn, wie ich schon einmal ausgeführt habe – aber es ist offensichtlich notwendig, es noch einmal zu betonen –, die Belastung in der Nacht ist trotz der Umstellung der LKWs auf lärmarm deswegen größer geworden, weil derzeit so viel mehr an Frequenz auf diesen Transitrouten gegeben ist.

Wenn Sie sich die Stellungnahmen des Alpenstraßen AG-Chefs Unterholzner anschauen, der erstens von einer Steigerungsrate im Ausmaß von 14 Prozent von 1998 auf 1999 spricht und zweitens davon, dass diese Strecke in zehn Jahren so voll sein wird, dass sich dort nichts mehr bewegen kann, dann kann es doch wohl nicht das Ziel dieser Bundesregierung und das Ziel dieses Parlaments sein, dass man für den internationalen Transit eine weitere Route schlägt, indem man die Autobahn verbreitert, wie es ja schon verschiedenenorts vorgeschlagen wurde, sondern Ziel kann doch nur sein, dass man den Menschen entlang den Transitrouten ihre Nachtruhe wieder gibt.

Die Nachtruhe – das muss Ihnen allen klar sein, und Sie werden sofort einwenden, in der Stadt hat man sie auch nicht – ist eines der gesundheitlich relevantesten Themen, wenn es um Gesundheitsschäden aus Umweltbelastungen geht. Wenn die Nachtruhe auch noch durch Dauerlärm, wie zum Beispiel durch transitierende LKWs, gestört ist, sind größte Schwierigkeiten im Gesundheitsbereich für die Anrainerbevölkerung zu erwarten. Das führt zu erhöhter Nervosität, das führt zu erhöhter Störbarkeit, das führt zu erhöhten Erkrankungen der Koronargefäße, das führt zu allen möglichen Störungen auf gesundheitlicher Ebene, auch zu höherer Nervosität der Kinder, die diesem Lärm ausgesetzt sind.

Ich beantrage deswegen, dass für die Behandlung dieses Antrags eine Frist bis 20. März gesetzt wird, denn ich glaube, dass die Anrainerbevölkerung der großen Transitachsen, vor allem der Brenner-Route, ein Recht darauf hat, zu erfahren, ob dieses Parlament, ob diese Abgeordneten daran interessiert sind, ihre Lebensinteressen hier zu vertreten und nicht zu Gunsten der internationalen Frächter zu arbeiten, die Tarife zu senken und die Nacht wieder den LKWs zu schenken und nicht mehr der Bevölkerung als Ruhezeit zur Verfügung zu stellen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit ist der Fristsetzungsantrag begründet. Wir gehen jetzt in die Debatte ein. Die Redezeiten betragen ab jetzt je 5 Minuten.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte.

15.48

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Die drohende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist Anlass, diese Fristsetzung wirklich ernsthaft zu überlegen, und zwar bitte ich alle, das zu tun. Wir haben, wenn die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes so ausgeht, wie es manche befürchten, wie es aber noch nicht sicher ist, denn wir glauben, dass man die Mauthöhe durchaus auch rechtfertigen kann, zwei Möglichkeiten: Wir können innerstaatlich reagieren, und wir müssen nach außen reagieren.

Innerstaatlich – und da sollte es keinen Dissens geben – können wir reagieren durch die Verhängung eines Nachtfahrverbotes, jedenfalls auf der Brenner-Route, und das ist auch der Grund, weshalb die sozialdemokratische Fraktion diesem Fristsetzungsantrag zustimmt. Wir werden dann im Ausschuss zu diskutieren haben, ob das Nachtfahrverbot für ganz Österreich eingeführt werden soll oder nur für die Brenner-Route. Das ist eine zweite Diskussion. Aber unbestritten sollte es, auch wenn man die politischen Forderungen aller Parteien im Tiroler Landtag hernimmt, für die Brenner-Route sein.

Die zweite Maßnahme, die jetzt noch möglich wäre, wenn diese Bundesregierung handlungsfähig wäre, ist zu verhandeln. Das müsste jetzt geschehen. Die Klage ist anhängig, die Entscheidung ist immer noch verhinderbar. Wenn die österreichische Bundesregierung imstande wäre, mit Belgien, mit Frankreich, mit Deutschland, mit Holland, mit den EU-Mitgliedstaaten zu


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