Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 115

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Diese Fakten kann jeder in diesem Haus einsehen, und anhand und aufgrund dieser Fakten ist auch diese Lebensfrage zu diskutieren.

Meine lieben KollegInnen! Klar ist, dass das Land Tirol feststellte, es gibt massive Zuwächse. Beim PKW-Verkehr gibt es 7,2 Prozent Zuwachs, beim LKW-Verkehr im Vergleich zum Vorjahr 14,3 Prozent Zuwachs, und wir haben allein im Jänner bei den LKWs schon wieder Zuwächse, und zwar mehr als 10 Prozent, nämlich insgesamt 11,7 Prozent.

Zuwächse signalisieren eine Minderung der Lebensqualität, signalisieren, dass die Lebenssubstanz der Anrainerinnen und Anrainer zusehends bedroht ist, und Zuwächse signalisieren auch, dass wirklich im höchsten Maße politischer Handlungsbedarf besteht. Bitte weichen Sie nicht auf irgendwelche Studien aus, die man gar nicht braucht, weil ja die Fakten auf dem Tisch liegen, die Fakten täglich nachlesbar sind! (Beifall bei den Grünen.)

Herr Kollege Kukacka! Ihre Zitate schätze ich (Abg. Dr. Fekter: Ein guter Mann!), aber ich würde sie noch mehr schätzen, wenn sie vollständig wären. In der VCÖ-Presseaussendung wurde deutlich, dezidiert erklärt, dass im Rahmen des EU-Rechtes, aufgrund der Rahmenbedingungen der EU, die Klage sehr wohl berechtigt ist.

Allerdings sind die Rahmenbedingungen der EU unseres Erachtens und auch Ihres Erachtens – das haben Sie ja wiederholt einbekannt – nicht korrekt, nicht umfassend und nicht kostenwahr. Uns kommt es darauf an, dass die Rahmenbedingungen wirklich menschengerecht werden, und menschengerecht werden sie auch, wenn sie kostenwahr sind. Derzeit müssen wir zu einer Krücke greifen, und diese momentane Krücke heißt einfach Brenner-Maut in einer außerordentlichen Höhe. Es hätte ja ein Kompromissmodell gegeben, aufgrund dessen die Klage zurückgestellt, nicht erhoben, sondern zurückgezogen worden wäre, aber diese Krücke war ja gerade Ihnen, gerade Ihrem Landeshauptmann Dr. Weingartner nicht recht. (Beifall bei den Grünen.)

Weil Herrn Dr. Weingartner eben die Frächter mehr am Herzen liegen als die Tiroler Bevölkerung, gibt es die EU-Klage. So ist es, das ist ein Faktum, das ist nachzulesen. Das einzige Mittel, das uns jetzt an straßenverkehrlichen Möglichkeiten, hier einschränkend zu wirken und diese Zuwächse zu reduzieren, noch bleibt, sind Fahrverbote. Und das allerwichtigste, das lebensnotwendige Fahrverbot ist halt das Nachtfahrverbot.

Ich möchte wissen, wie Sie es aushalten würden, wenn vor Ihren Fenstern täglich LKW-Verkehr vorbeidonnern würde, der im Jahr die Summe von 1,5 Millionen Fahrten erreicht und sich auf diese Summe steigert. Davor braucht man sich nicht lange herumzudrücken. Es ist eine Frage der Dringlichkeit, dass man diese Nachtfahrverbote erlässt. Ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass es in der EU immer wieder Bestrebungen gibt, die Harmonisierung der Wochenendfahrverbote, der Nachtfahrverbote und der Feiertagsverbote in Europa voranzutreiben.

Wir brauchen diese Fahrverbote zum Schutz der Lebensinteressen der Bevölkerung und vor allem der Leute vor Ort, im Interesse der Bürgerinitiativen, für die Sie (in Richtung der Freiheitlichen) ja immer wieder in die Bresche springen, für die Sie immer wieder – zumindest verbal – auf die Barrikaden steigen, die Sie aber immer wieder, wenn es darauf ankommt, wenn die Nagelprobe gemacht wird, fallen lassen. Daher bin ich heute neugierig, ob Sie nicht doch dieser Fristsetzung in der Tradition Ihrer früheren Oppositionspolitik ebenfalls Bedeutung beimessen und ihr zustimmen werden. Ich bin neugierig! (Beifall bei den Grünen.)

16.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Daher schließe ich die Debatte über diesen Fristsetzungsantrag.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Frau Abgeordneten Lichtenberger, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 26/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung geändert wird, eine Frist bis zum 20. März 2000 zu setzen.


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