Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 134

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Ziffer 14 in Artikel I in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I Ziffern 16, 20, 22, 25 und 26 bezieht.

Jene Abgeordneten, die hiefür sind, ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit. Die Fassung ist damit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I Ziffer 29 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Ziffer 18 in Ziffer 29 des Artikels I in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die restlichen Teile der Ziffer 29 in Artikel I in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I Ziffer 30 eingebracht.

Es ist darüber namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Ja" – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise "Nein" – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen betreffend Artikel I Ziffer 30 sind, den "Ja" - Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, den "Nein" - Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin Frau Abgeordnete Reitsamer mit dem Namensaufruf zu beginnen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Reitsamer und den Schriftführer Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite