Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 185

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Es sind auch noch einige andere Punkt enthalten, die ich mir in dieser Form überhaupt nicht vorstellen kann. Meine Damen und Herren! Ich halte es aber für durchaus notwendig, dass man einige der Punkte der Mobilfunk-Petition bei passender Gelegenheit in das Telekommunikationsgesetz einfließen lässt. Dazu bedarf es aber gesicherter Unterlagen. Denn derzeit ist nicht gesichert, welche Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobilfunk entstehen. Es gibt über die Auswirkungen mehrere Studien, aber es gibt keinen gesicherten Erkenntnisstand, und daher müsste man wohl noch etwas mehr in die Grundlagenforschung investieren.

Zuerst einmal abzumauern und nur zu sagen: Herunter mit dem Vorhang, dicht machen!, und dann auch die telefonierende Bevölkerung vor vollendete Tatsachen zu stellen, das ist mir wirklich zu wenig! Das ist eben die grüne Linie, die wir nicht teilen können, meine Damen und Herren! Wir müssen uns damit vielmehr sehr, sehr sachlich auseinander setzen.

Es werden zwei Telekommunikations-Novellen kommen: Eine wird sich überwiegend mit den Lizenzen, mit der UMTS-Lizenz und deren Vergabe, beschäftigen; das wird ein kurzfristiges Ansinnen sein. Dann wird es eine zweite TKG-Novelle geben, und auch ich bin der Meinung, dass wir Teile der Mobilfunk-Petition in diese Novelle einfließen lassen sollten, dies allerdings mit Umsicht, moderat, mit Rücksicht auf mehrere Komponenten und nicht einfach wild drauflos unter dem Motto: Aus! Riegel herunter! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kukacka. Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein. – Bitte, Sie sind am Wort.

21.32

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen! Hohes Haus! Wir nehmen selbstverständlich den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor elektromagnetischen Strahlen ernst – das ist der Hintergrund dieses Antrags der Grünen. Auch wir wissen, dass es diesbezügliche Ängste und Besorgnis in der Bevölkerung gibt, und diesen Ängsten müssen wir selbstverständlich nachgehen. Wir sehen unsere Aufgabe nicht darin, Ängste zu schüren und damit Politik zu machen, sondern Ängste abzubauen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Wir wollen in diesem Zusammenhang nicht Emotionen aufschaukeln, sondern rationale und wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen und diese dann politisch und sachlich umsetzen. Das ist unsere Aufgabe, so sehen zumindest wir unsere Verantwortung als Regierungspartei!

Nach den derzeitigen Regelungen ist der Betrieb von GSM-Sendeanlagen an eine Betriebsbewilligung des zuständigen Fernmeldebüros gebunden. Im Rahmen dieser Betriebsbewilligung ist natürlich auch auf den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen Rücksicht zu nehmen. Die dafür heranzuziehenden Parameter ergeben sich aus der ÖNORM S 1120, diese enthält die derzeit gültigen Grenzwerte. Diese Grenzwerte stimmen auch mit den Empfehlungen des EU-Rates vom 12. Juli 1999 überein, sind also aus jüngster Zeit. Die derzeit gültigen Regelungen stehen also auch in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Europäischen Union.

Wir wissen allerdings, dass es schon seit längerer Zeit eine Diskussion über Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Wellen gibt. Deshalb haben wir hier im Nationalrat am 14. Juli 1999 die Entschließung gefasst, eine Studie über allfällige Gefährdung durch hochfrequente elektromagnetische Felder durchzuführen. – Diese Studie wurde durchgeführt, und zwar von Professor Dr. Jiři Silni vom Forschungszentrum für elektromagnetische Umweltverträglichkeit an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, der fraglos ein anerkannter, weltweit renommierter Experte auf diesem Gebiet ist.

Es wurden sieben voneinander unabhängige Messungen in Österreich durchgeführt, und zwar selbstverständlich mit modernen Messeinrichtungen: Die in der Studie angegebenen gemessenen Maximalwerte an Leistungsdichte sind wesentlich niedriger als die von der ÖNORM festgesetzten Werte. Weiters wurde festgehalten, dass gemäß ÖNORM große Sicherheitsabstände verwendet und die Grenzwerte derart festgesetzt werden, dass eine geringfügige Erwärmung des Körpers um mehr als 0,1 Grad auszuschließen ist. Der ÖNORM wird letztlich


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