Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 80

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Auch wenn eine Fristsetzung für die heurigen Kammerwahlen nichts mehr bringt, so gibt es in den meisten Bundesländer-Arbeiterkammern erfreulicherweise doch ausländische wahlwerbende Gruppen, Herr Kollege Öllinger, und das ist immerhin ein gutes Signal.

Der Grund, warum wir von der SPÖ diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, ist, dass wir bald wissen möchten, wie es die Bundesregierung in dieser Frage tatsächlich hält. Zum einen gibt es im Regierungsübereinkommen die Absichtserklärung bezüglich Arbeitnehmer-Rechte, die nichts Gutes erwarten lässt und obendrein zu wenig konkret ist – darüber möchten wir Konkreteres erfahren –, und zum anderen gibt es ja das Stimmverhalten der Freiheitlichen in den Länderkammern, wenn es um die Zulassung ausländischer Wahllisten geht. Aber dann wird hier EU-Konformität betont, und man unterschreibt sogar eine Präambel. Wie ehrlich, meine Damen und Herren von der FPÖ, ist denn das gemeint? Ich erinnere Sie da etwa nur an Ihren Slogan: "Einfach ehrlich, einfach Jörg." (Abg. Kiermaier: Das ist schon alt!) Alt und nicht gut (Heiterkeit bei der SPÖ), aber immerhin sehr aussagekräftig, muss ich sagen.

Zu einer Forderung möchte ich noch kurz Stellung nehmen. Im Antrag der Grünen steht: "... insgesamt mindestens zwei Jahre in Österreich in einem die Kammerzugehörigkeit begründeten Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis" sollte der Wahlwerbende sein. – Bisher hatten wir fünf Jahre, und ich sehe da keine Diskriminierung, denn das gilt für In- und Ausländer gleichermaßen. Wenn man eine Funktion in der Arbeiterkammer sinnvoll ausüben möchte, muss man eine Nähe zum Arbeitsleben haben und muss die Probleme und Fragestellungen konkret kennen. Und ich denke, da sind diese fünf Jahre richtig angesetzt.

Zum Hochschülerschaftsgesetz sei mir nur eine Bemerkung gestattet. Mein Fraktionskollege Dr. Niederwieser hat vor zirka zwei Monaten einen diesbezüglichen Initiativantrag eingebracht.

Abschließend möchte ich nur noch sagen: Die sozialdemokratische Fraktion wird diesem Fristsetzungsantrag der Grünen wegen einer baldigen Diskussion – und nur deswegen! – zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte.

15.52

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich werde diesem Fristsetzungsantrag nicht zustimmen. (Abg. Kiermaier: Na so was, das hätten wir gar nicht geglaubt!) Und ich nehme an, dass mit dieser knappen Fristsetzung die – zugegebenermaßen – schon länger andauernden Beratungen über das passive Wahlrecht in Interessenvertretungen und damit Körperschaften öffentlichen Rechts offensichtlich deshalb abgekürzt werden sollen, weil man so die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes unterlaufen möchte. (Aha-Rufe bei der ÖVP.)

Es gibt nämlich nicht nur jene erwähnten vielleicht Gefälligkeits-, vielleicht etwas oberflächlich zusammengemixte Gutachten, in denen alle möglichen Interessenvertretungen sozusagen in einen Topf geworfen werden, sondern es gibt sehr wohl auch Gutachten, in denen darauf eingegangen wird, dass die österreichische Arbeiterkammer als Körperschaft öffentlichen Rechts an der Hoheitsverwaltung in einem wesentlich höheren Maße als gewerkschaftliche individuelle Interessenvertretungen beteiligt ist, als das in allen bisherigen Fällen, in denen der Europäische Gerichtshof ... (Abg. Öllinger: Erzählen Sie keine Märchen! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Sie, Kollege Öllinger, kennen doch auch den Fall der Luxemburger Beamtenkammer, wo man von einem individuellen gewerkschaftlichen Recht ausgegangen ist.

Meine Damen und Herren! Selbstverständlich können wir es in Österreich so machen, dass dort passiv gewählt werden kann, aber vorher müsste erst einmal möglich sein, innerhalb des ÖGB aktiv wählen zu dürfen. Im ÖGB ist – mit Ausnahme der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – eine Urwahl nicht möglich! Weder Inländer noch Ausländer können innerhalb des ÖGB wählen beziehungsweise gewählt werden.


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