tonen, dass dieser Tätigkeitsbericht bereits im März 1999 fix und fertig vorlag, leider aber erst im Dezember 1999 im Nationalrat eingebracht wurde. Seither ist schon viel Zeit vergangen, und in dieser Zeit hat sich sehr viel geändert. Aber ich bin sicher, dass unserer Frau Bundesminister Gehrer so etwas nicht passieren wird, sondern dass jetzt alles rascher vorangetrieben werden wird! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Manche Punkte – auf die ich später noch eingehen werde – enthalten sehr wichtige Anregungen für unsere künftige Arbeit. Ich glaube, eine wichtige Aufgabe des Kuratoriums war die Kontrolle der Implementierung und der Umsetzung des Universitäts-Organisationsgesetzes aus dem Jahre 1993. Die Kritik des Kuratoriums hat die Implementierung betroffen, nämlich dass diese zu langsam vor sich gehe und dass die Umsetzung vor allem an sieben Universitäten zu wünschen übrig lasse.
Erfreulich ist aber, dass diese Umsetzung Gott sei Dank jetzt bereits an allen Universitäten stattgefunden hat. Wir wissen: Die Mühlen der Universitäten mahlen langsam, aber sie mahlen. Fairerweise möchte ich auch dazusagen, dass die Rahmenbedingungen für die Universitäten nicht einfach waren.
Im Bereich des Online-Data-Warehouse leistete das Kuratorium meines Erachtens sehr Großes, geradezu Pionierarbeit, und wir können stolz darauf sein, dass wir in diesem Bereich in der Europäischen Union federführend sind! (Beifall bei der ÖVP.)
Drei Bereiche, die das Kuratorium aufgegriffen hat, müssen meines Erachtens heute hervorgehoben werden. Erstens ist das Strukturproblem zu erwähnen, das heißt, es fehlen wichtige Grundlagen für die Planungsarbeit wie etwa moderne geeignete Managementinformationssysteme.
Zweitens gibt es Schwierigkeiten bei der Budgeterstellung, weil meines Erachtens die Kameralistik den modernen Anforderungen von Flexibilität einfach nicht gewachsen ist.
Der dritte Punkt – der wichtige Punkt – ist die Schwerfälligkeit des gesamten Apparates der Universität.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, uns allen ist bewusst, dass wir in der Zeit der Globalisierung leben, dass wir in einer Zeit des immer härteren Wettbewerbs leben. Jeder Einzelne von uns muss sich diesem Wettbewerb stellen, und auch die Universitäten werden sich in Zukunft diesem Wettbewerb stellen müssen. In Zukunft wird nicht die geographische Lage der Universität entscheidend sein, in Zukunft wird die Qualität der Universität entscheidend sein! (Beifall bei der ÖVP.)
In Zukunft wird es auch wichtig sein, dass vor allem Wirtschaft und Wissenschaft eng zusammenarbeiten. Eine wichtige Voraussetzung, um der Flexibilität gerecht zu werden, ist vor allem die Vollrechtsfähigkeit. Selbstverständlich brauchen wir parallel dazu auch ein leistungsorientiertes Dienstrecht, welches vor allem Mobilität zwischen der wissenschaftlichen Arbeit an der Universität und der Arbeit in der Privatwirtschaft ermöglicht. Uns ist es wichtig, dass vor allem junge Akademiker Erfahrungen in den Betrieben, in der Privatwirtschaft sammeln können und dann diese Erfahrungen an die Studenten an der Universität weitergeben können.
Eines sei hier aber auch gesagt: Das derzeitige Dienstrecht ist dazu zu starr und zu inflexibel.
Nun zu den Budgets. Es wird notwendig sein, an den Universitäten mit Globalbudgets zu arbeiten, und es wird auch notwendig sein, budgetär über mehrere Jahre hinaus planen zu können. Mit Globalbudgets haben die Universitäten die Möglichkeit, die freien Mittel jederzeit auf ihre Bedürfnisse abzustimmen und ihre Entscheidungen danach auszurichten. Voraussetzung dafür ist jedoch, wie bereits erwähnt, die Vollrechtsfähigkeit. Durch diese Vollrechtsfähigkeit werden die Universitäten zu eigenständigen, selbständigen Betrieben, und sie können auch eigenständig über die Fragen entscheiden: Welche Maßnahmen sind zu treffen? Welche Maßnahmen sind notwendig? Welche Einsparungspotentiale müssen getroffen werden? Welche Abläufe müssen vereinfacht werden? Welche Abläufe und welche Vereinfachungen sind notwendig?