Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 100

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Meine Damen und Herren! Wir brauchen in diesem Gebiet keine Bevorzugung – absolut
nicht! –, aber wir meinen, dass es die Gerechtigkeit gebietet, dass jeder Bürger gleich viel wert ist und dass die Bundesertragsanteile tatsächlich nach dem Pro-Kopf-Aufkommen aufgeteilt werden.

Meine Damen und Herren! Es wird trotzdem eine unterschiedliche Finanzkraft geben, denn es ist eben ein Unterschied, ob es sich um eine flächengroße, einwohnerschwache Gemeinde oder um eine pulsierende Tourismusgemeinde handelt, ob es sich um eine Gemeinde handelt, die überörtliche Lasten wie Wasserschutz- und Schongebiete, großzügig ausgelegt, zu tragen hat, damit in verdichteten Gebieten – und ich bekenne mich dazu – die Trinkwasserversorgung sichergestellt werden kann, eine Gemeinde, in der Naturschutzgebiete, Naturparks ausgewiesen werden, oder auch "Natura 2000"-Gebiete, die, um den Anforderungen der EU gerecht zu werden, über Regionen darübergelegt werden – mit all den Schwierigkeiten –, oder ob es eine Gemeinde ist, in der es Naherholungsgebiete gibt.

Da meint man gerade in Richtung dieser Gemeinden immer, Sparen sei bei den Gemeinden angesagt!

Wenn ich nun lese, dass der Brau Union-Chef, Herr Markus Liebl, meinte, auch die Gemeinden hätten sparsam zu wirtschaften, so kann ich dem nur entgegnen: Das braucht man den kleineren Gemeinden nicht zu lehren, denn die haben das täglich zu praktizieren! Da reden offensichtlich die Blinden von der Farbe, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich zeige Ihnen das jetzt anhand zweier Beispiele auf, an der Stadtgemeinde Freistadt und der Stadtgemeinde Grieskirchen – beides Bezirksstädte. Freistadt hat 7 800 Einwohner, Grieskirchen 5 400 Einwohner.

Nun wird oft die Meinung vertreten, die Getränkesteuer würde nur drei Prozent des Gesamtbudgets ausmachen und daher wäre dieser Betrag einzusparen, zu vernachlässigen oder zu kompensieren: Meine Damen und Herren! Die Stadtgemeinde Freistadt hatte in den letzten Jahren im Durchschnitt zwischen 13 und 15 Millionen Schilling pro Jahr frei verfügbar für Investitionen, also für den außerordentlichen Haushalt. Wenn die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke tatsächlich nicht kompensiert würde, würden 50 Prozent des Investitionsbudgets wegfallen – 50 Prozent! –, weil dieser Getränkesteuer-Betrag in der Stadtgemeinde Freistadt 7 Millionen Schilling ausmacht!

In Grieskirchen würde der Wegfall dieser Getränkesteuer rund 30 Prozent Verlust bedeuten, und bei vielen kleinen Gemeinden wären dies 100 Prozent des frei verfügbaren Budgets, des Investitionsbudgets.

Hinzu käme noch eine Verschärfung: Auch bei noch so guter Landes- und Bundesförderung verschiedenster Projekte ist nämlich jede Gemeinde verpflichtet, einen bestimmten Eigenanteil aufzubringen. Wenn sie nichts an Investitionsbudgets verfügbar hat, dann kann sie auch den Eigenanteil nicht aufbringen. Daher ist eine Kompensation notwendig, und ich bin froh darüber, dass hier sorgsam und vernünftig verhandelt wird und kein Schnellschuss passiert. Wichtig ist, dass eine gerechte und gesicherte Lösung kommt, meine Damen und Herren!

Der zweite Punkt ist der abgestufte Bevölkerungsschlüssel: Heuer läuft der Finanzausgleich aus. Da wird immer zu Gunsten der größeren Städte argumentiert, weil da angeblich die Infrastrukturkosten höher seien. Tatsache ist, dass im ländlichen Raum die Infrastrukturkosten ungleich höher sind und dass im Straßenbau zirka das Dreifache, bei der Wasserversorgung etwa das Vierfache und bei der Abwasserbeseitigung im Schnitt das Dreifache – aber teilweise bis zum Zehnfachen! – an Kosten aufzuwenden ist! – Nachzulesen in der ÖROK-Unterlage.

Ich fordere den Gemeindebund auf, als gleichberechtigter Partner sicherzustellen, dass in den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen endlich der abgestufte Bevölkerungsschlüssel gerechter aufgeteilt wird – eine Forderung, die wir schon lange vorbringen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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