Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 50

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

ministers, Familienpolitik zu betreiben. Das hat es in den letzten Jahren immer wieder gegeben, dass die SPÖ-Finanzminister gegen Familienpolitiker, auch solche der Regierungsparteien, aufgetreten sind. (Abg. Rosemarie Bauer: Schüler-Freifahrt!) Das ist überhaupt nichts Neues.

Aber es ist verständlich, dass man von Seiten der Opposition Öl ins Feuer gießen will. Es ist eben einfacher, in der Opposition Forderungen zu stellen – wie man auch in der Stellungnahme der SPÖ-Abgeordneten im Minderheitsbericht sieht –, wenn man sich sicher sein kann, dass man sie in den nächsten Jahren nicht umzusetzen braucht. Denn die SPÖ hätte viele, viele Jahre Zeit und Gelegenheit gehabt, das umzusetzen, was jetzt im Minderheitsbericht gefordert wird. – Sie hat es nicht getan.

Anders die neue Regierung: Wir Freiheitlichen haben gemeinsam mit der ÖVP in wenigen Monaten bewiesen, wie schnell man politische Forderungen umsetzen kann. Darin sind sich die Regierungsparteien einig. Ich glaube, gerade zugunsten einer sinnvollen Familienpolitik der nächsten Jahre ist diese Einigkeit der bessere Weg, als es der bisherige war. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auf die Themen des Familien-Volksbegehrens selbst hat meine Vorrednerin, Frau Ridi Steibl, schon sehr konkret Bezug genommen. Ich möchte Sie nicht langweilen; vor allem ist dieser Bereich so sehr komplex, dass man das nicht alles wiederholen sollte. Aber, Frau Kollegin Prammer, die Eckpunkte sind klipp und klar festgehalten. An diese Eckpunkte werden wir uns halten, das kann ich Ihnen versichern.

Wenn jetzt im Minderheitsbericht zum Beispiel gefordert wird, dass die Gelder aus dem FLAF für die Infrastruktur verwendet werden sollen, wenn man die Verlängerung der Behaltefrist nach der Karenzzeit, das Recht auf einen Kindergartenplatz oder auch eine bessere partnerschaftliche Aufteilung fordert, dann sage ich: Alle diese Eckpunkte sind in unserer Ausschussfeststellung enthalten. Sie wollen sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen.

Ich muss Sie noch einmal fragen, Frau Kollegin Prammer: Warum haben Sie diese Forderungen, die Sie jetzt mit so viel Selbstverständnis von diesem Pult aus stellen, bis heute nicht umgesetzt? – Sie haben im Zusammenhang mit den berufstätigen Müttern den Ausdruck "Rabenmütter" gebraucht – ich hätte das nie getan. Das haben Sie getan, Frau Kollegin Prammer!

Eines steht allerdings fest, und da bin ich mir ganz sicher: Gerade diese jungen Mütter, von denen Sie reden, werden in Zukunft die positiven Auswirkungen unseres Familienpakets zu spüren bekommen. Dann werden Sie mit Ihren Aussagen im Regen stehen! Eines steht genauso fest: Gerade diese berufstätigen jungen Mütter werden bemerken, dass sie – wie auch immer die Regelung des Zuverdienstes zeitlich oder in der Höhe ausschauen wird – auf alle Fälle mehr dazuverdienen können, als es bisher der Fall gewesen ist – gerade Ihre berufstätigen Mütter, Frau Kollegin Prammer!

Ich stelle zum Schluss noch den Antrag auf Rückverweisung:

Antrag

der Abgeordneten Haller, Steibl und Kollegen betreffend Rückverweisung des Berichtes des Familienausschusses (70 der Beilagen) über das Familien-Volksbegehren (1 der Beilagen) an den Familienausschuss gemäß § 53 Abs. 6 GOG

Die unterfertigten Abgeordneten stellen gemäß § 53 Abs. 6 GOG folgenden Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite