Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 143

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liche Anfrage gestellt haben. Wie können wir nur so früh die Frau Bundesministerin fragen, wie denn manche verwaschen formulierte Dinge im Koalitionsabkommen zu deuten seien?!

Ich denke, es war ein berechtigtes Anliegen, dass man diese Dinge konkretisiert bekommt. Am 9. Feber erfolgten keine konkreten Antworten. Ich habe damals in meiner Rede gesagt: Ich hatte den Bleistift schon gezückt, aber ich kam nicht zum Schreiben. Es gab keine Antworten.

Endlich, am 7. April, ganz nahe vor Torschluss, muss ich sagen, wurden dann diese Anfragen beantwortet. Ich habe gemeint, was lange währt, wird endlich gut, aber ich muss sagen, ich war sehr enttäuscht: Vier Seiten lang Zitate aus dem Koalitionsübereinkommen! Die Frau Bundesministerin hat es nicht einmal der Mühe wert gefunden, sich selbst zu korrigieren. Wir hatten nämlich eine aktuelle Aussprache einen Tag zuvor, am 6. April, im Sozialausschuss. Und dabei ist sie schon zu der Erkenntnis gekommen, dass Frauen im Alter von 55 Jahren in Pension gehen könnten, wenn sie 40 Beitragsjahre haben, weil sie selber draufgekommen ist, dass Kinderarbeit in Österreich nicht gestattet ist. Ich habe das wirklich als Fortschritt empfunden. In der Beantwortung vom 7. April ist derlei nicht enthalten. Da ist nur die Rede von 45 Beitragsjahren und der Möglichkeit, im Alter von 60 Jahren in Pension zu gehen. Das ist eine herbe Enttäuschung!

Dafür steht etwas anderes dabei: Kindererziehungszeiten zum Beispiel, die derzeit Ersatzzeiten sind, sollen in echte Beitragszeiten umgewandelt werden. – Ich frage nach den finanziellen Konsequenzen solch einer Maßnahme. Denn immerhin hat uns die Frau Bundesminister auf schriftliche Anfrage gesagt, dass im Jahre 2000 26 Milliarden Schilling für diese Ersatzzeiten aufgewendet werden. 12 Milliarden Schilling davon sind bedeckt, 11 Milliarden Schilling werden durch Einmalzahlungen abgedeckt, aber 3 Milliarden Schilling sind von Haus aus unbedeckt. Da stellt sich für mich die Frage: Ist das wieder eine Stop-and-go-Politik, oder wie soll das im nächsten Jahr ausschauen? (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Sie haben uns noch nicht einmal unsere Fragen bezüglich der Grauslichkeiten des ersten Reformpaketes beantwortet, obwohl Sie bereits in Zeitungsinterviews das nächste ankündigen. Eine Reform soll also die andere überholen! Sie sprechen bereits vom Lebensdurchrechnungszeitraum, wobei das erste Vorhaben noch nicht einmal in Begutachtung ist. Frau Bundesministerin, ich frage Sie: Wie soll das gehen?

Im Sozialausschuss haben Sie auch von kurzfristigen Schritten zur Budgetsanierung gesprochen. Mittelfristige und langfristige Maßnahmen zur Pensionssicherung haben da offensichtlich keine Rolle zu spielen. Nächste Woche aber wollen Sie in Begutachtung gehen, und Sie sind bis heute nicht in der Lage, uns Auskunft zu geben. Die Fragen sind ja wieder nicht beantwortet worden.

Ich denke nur an die Einleitung zu Punkt 7: "Begleitend zur Anhebung der Altersgrenzen für die vorzeitigen Alterspensionen ist eine Überprüfung und daraus resultierende erforderliche Harmonisierung der Zugangsbedingungen zu sämtlichen krankheitsbedingten Pensionsarten in der Pensionsversicherung ..." und so weiter.

Am Tag zuvor, Frau Minister, haben Sie mir gesagt, dass Sie die Absicht haben, die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit überhaupt abzuschaffen. Was also stimmt jetzt? Sie müssen sich das einmal überlegen. Denn es ist schon eine Usance dieses Hohen Hauses, dass man Antworten bekommt. Es kann nicht so sein, dass hier das gebrochene Wort gilt. Ich würde mir erwarten, es gilt das gesprochene, aber es stimmt das gesprochene nicht mit dem geschriebenen überein. Sie reden also anders, als Sie schreiben lassen.

Zu den Fragen 18 bis 61 haben Sie erklärt, das würde nicht in Ihre Zuständigkeit fallen. – Frau Bundesministerin, das stimmt jetzt, aber Sie waren bis 1. April ressortzuständig, und die Fragen sind vom 9. Februar, also hätten Sie diese beantworten müssen.

Die Antwort auf die Frage 10 betreffend Eigenfinanzierungsgrad ist von besonders zynischer Art, nämlich: Die Expertenkommission habe sich mit den Fragen der Leistungs- und Beitragsgerechtigkeit auseinander zu setzen. – Frau Bundesministerin! Wir haben derzeit insgesamt


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