Ich lasse nunmehr über die Artikel I § 5 Abs. 1 in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen und bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Ferner haben die Abgeordneten Verzetnitsch und Genossen einen Abänderungsantrag hinsichtlich Artikel I § 5 Abs. 2 und 3 sowie § 6 eingebracht.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Ich lasse sogleich über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.
Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Die Abgeordneten Verzetnitsch und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I § 7 Abs. 1 eingebracht.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Wie bereits bekannt, befinden sich die Stimmzettel, die zu benützen sind, in den Laden und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnungen "Ja" – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise "Nein", das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Abänderungsantrag der Abgeordneten Verzetnitsch und Genossen stimmen, "Ja" -Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, "Nein" -Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich bitte nunmehr die Frau Schriftführerin, Abgeordnete Parfuss, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Reitsamer wird sie dann ablösen.
(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Parfuss und Reitsamer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)
Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die Stimmabgabe ist damit beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.
Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.
(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.34 Uhr unterbrochen und um 20.39 Uhr wieder aufgenommen. )
Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:
Es wurden 171 Stimmen abgegeben. Davon waren 74 "Ja" -Stimmen und 97 "Nein" -Stimmen.
Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Verzetnitsch und Genossen betreffend Artikel I § 7 Abs. 1 ist somit abgelehnt.