Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 238

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Wissenschaft diskutierte und publizierte Meinungen, die etwa ein Grundrecht künftiger Generationen in der Verfassung verankern und in dem Sinn verhindern wollen, dass heute so gewirtschaftet, möglicherweise Raubbau getrieben wird, dass damit die Rechte kommender Generationen nachhaltig beschädigt oder beeinträchtigt werden.

Das ist ein Ansatz. Wenn man so will, ist das hier der pragmatischere, der nahe liegendere, der meiner Auffassung nach durchaus ein erster Schritt in Richtung eines noch weiter gehenden grundrechtlichen Schutzes der Umwelt und der Gesundheit von Menschen sein kann.

Das Grundrecht auf Gesundheit, wie wir es beantragt haben, enthält ein subjektives Recht jeder Person, Beeinträchtigungen abzuwehren und selbstverständlich auch an Informationen zu gelangen.

Ich lade Sie ein, sich nicht nur kurz vorzustellen, welch individuelles Leid hätte verhindert werden können, wenn es ein solches Grundrecht bereits gegeben hätte, sondern auch, welch gewaltige Kosten den Volkswirtschaften möglicherweise erspart geblieben wären, wenn der Grundrechtsschutz im Bereich der Gesundheit tatsächlich mit Durchsetzbarkeit schon eingeführt worden wäre. Ein Beispiel wäre etwa der BSE-Skandal. Im Nachhinein hat man gesagt: Ja, wir haben erkannt, dass das Verfahren zur Sterilisierung und zur Aufbereitung von Tierfutter unzulänglich war. – Es gab damals schon warnende Stimmen, die gesagt haben: Passt auf, das ist Wahnsinn, was da passiert!

Ich nehme für mich in Anspruch, dass ich bereits 1993 die ersten Anfragen dazu gestellt habe. Kritische Stimmen gab es schon damals, aber sie wurden in den Wind geschlagen, und zwar immer: ob es BSE ist, ob es viele Umweltgifte sind, Formaldehyd und Ähnliches, oder ob es auch der große Bereich der Gentechnik in Landwirtschaft und Ernährung ist.

Immer wird denjenigen, die kritische Argumente vorbringen, die Beweislast umgehängt. Man sagt: Beweist doch, dass es wirklich schädlich ist! – Aber das ist in der Regel nicht möglich, bevor ein Verfahren eingeführt wird. (Abg. Neudeck: Beweislastumkehr!) Das ist ein Vorsichtsprinzip, und ich denke, dass derjenige, der eine gefährliche Tätigkeit beginnt, der Gesellschaft den Nachweis schuldig ist, dass das, was er vorhat, nicht gefährlich ist. Alles andere führt zu Milliardenschäden.

Ich erinnere daran, dass aus den Reihen der Regierungsparteien immer wieder EU-kritische Töne und immer wieder Töne über die Misswirtschaft kommen. Na, wenn es nicht eine gewaltigere Misswirtschaft gibt, als das Geld in Skandalen anzulegen, dann weiß ich nicht!

Mit einem derartigen Grundrecht hätten KritikerInnen eine Möglichkeit, sich präventiv zur Wehr zu setzen, auch staatliche Unterlagen zu Gesicht zu bekommen, in Akten Einsicht zu nehmen und ihr Recht notfalls mit Nachdruck vor Gericht durchzusetzen. Wenn es Ihnen ernst ist mit dem Schutz der Gesundheit, wenn es Ihnen ernst ist mit einem effizienten Schutz der Umwelt und mit Kosteneffizienz in der staatlichen Verwaltung, dann lade ich Sie ein, ernsthaft über diesen Entwurf zu diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)

0.58

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Schweitzer  – nachdem einige Sekunden vergangen sind –: Jetzt ist sie ja doch noch im Haus! – Abg. Dr. Pittermann: Ja, Sie werden es nicht glauben: Es ist nicht mein Geist, das bin ich als Ganze, die ich hier bin!)

0.58

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! – Bundesminister gibt es keinen mehr. (Abg. Mag. Schweitzer: Jetzt, da Sie es erwähnen ...!) Hohes Haus! Ludwig Börne stellt fest, dass es tausend Krankheiten, aber nur eine Gesundheit gibt. Die WHO definiert: Gesundheit ist ein Zustand kompletten physischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens, nicht bloß das Fehlen von Krankheit und Schwäche.


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