Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 240

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Danke für die Aufmerksamkeit um diese Zeit! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

1.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rasinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

1.03

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Ich werde mich zu später Stunde Ihrem Recht auf Gesundheit entsprechend kurz fassen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Der Antrag ist leider im Inhalt falsch. Er bringt nämlich nicht mehr Gesundheit, sondern, wenn man es genau durchliest, erkennt man das: neue Bürokratie, eine Anwaltschaft. Zweitens engt er das Thema Gesundheit auf Umweltmedizin ein.

Ich möchte schon wieder schließen: Ich glaube, es ist besser, die Sisyphusarbeit in der konkreten Umsetzung von Gesundheitsthemen zu leisten, wie zum Beispiel im Rahmen dessen, was sich die Regierung mit der Patientencharta vorgenommen hat. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

1.04

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

1.05

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Schon vor 35 Jahren wurde die Grundrechtskommission eingesetzt, mit dem Ziel, den Grundrechtekatalog auszuarbeiten und zu verbessern. Außer vielen langen Sitzungen, in denen viel gesprochen, aber wenig gesagt wurde, ist nicht viel herausgekommen.

Wir haben schon vor fünf, sechs Jahren denselben Antrag hier im Parlament in einer ersten Lesung diskutiert. Ich bin gerne bereit, über das Thema Grundrecht auf Gesundheit zu diskutieren, aber ich bin der Meinung, dass Grundrechte auch realistisch sein müssen, dass sie umsetzbar sein müssen. Wenn wir, wie Frau Kollegin Petrovic beabsichtigt, das Recht jeder Person wahrnehmen müssen, weil in einem Bundesverfassungsgesetz festgeschrieben sein soll, dass von einer Person jegliche Art von Beeinträchtigung ihrer Gesundheit abgewehrt werden kann, dann frage ich, wie das in der Praxis durchführbar sein soll. Man muss sich auch fragen: Wie viele beeinträchtigende Schädigungen akzeptiert die Gesellschaft? So wissen wir etwa im Zusammenhang mit dem Bau von Autobahnen ganz genau, dass viele Menschen einen Unfall erleiden werden oder durch Abgase geschädigt werden können. Schon beim Bau von Hochspannungsleitungen wissen wir, dass dort dann Strahlenemissionen auftreten, die, wie wir alle wissen, auch nicht gerade zur Gesundheit beitragen. Weitere Beispiele wären die Handy-Masten, die immer wieder diskutiert werden, alle Emissionen und Immissionen, auch die BSE-Geschichte, der Smog, der krank macht, der Lärm, der krank macht – wie sollen wir das in einem Bundesverfassungsgesetz verankern, wenn dann jeder das Recht hat, die Beeinträchtigung durch all jene Dinge, die ich soeben als Beispiele angeführt habe, abzuwehren? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn man von "Recht auf Gesundheit" spricht, meine Damen und Herren, dann muss man sich auch die Frage stellen, was das bedeutet. Gesundheit, Frau Kollegin Petrovic, ist nach einer Definition das Fehlen von Krankheit. Ein Recht auf das Fehlen von Krankheit?! – Ich glaube, Frau Kollegin Petrovic hat eine Ärztephobie. Vielleicht will sie die Ärzteschaft abschaffen, wenn sie in der Form eines Bundesverfassungsgesetzes die Schaffung eines Rechtes auf das Fehlen von Krankheit bei den Menschen verlangt. Es wäre natürlich eine feine Sache, Frau Kollegin, wenn Sie das schaffen würden und wenn das in der Praxis dann realisierbar wäre! Das wäre eine super Sache!


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