Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 33

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besitzer, tragen die Menschen in diesem Lande, obwohl Sie ihnen das Gegenteil versprochen haben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Dr. Pilz und Dr. Grünewald. )

Wir lehnen beispielsweise – und ich habe gesagt, dass man, um das Gesamte darzustellen, über die Enge des Budgetbegleitgesetzes hinausschauen muss – auch das Paket zur Finanzierung der Patientenversicherung ab (Abg. Dr. Stummvoll: Sie lehnen alles ab!) , denn die einseitige Belastung der Kranken ist inakzeptabel. Es ist ganz einfach schändlich, die Kranken zur Kasse zu bitten, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn du krank und arm bist, dann geht es dir in Hinkunft in Österreich schlecht! – Das ist die Politik, die Sie unserer Bevölkerung letztendlich verordnen! (Abg. Ing. Westenthaler: Sie haben das Budgetloch verursacht! Sie tragen die Verantwortung! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Politik der Bundesregierung ist eine massive Belastungspolitik, die in dieser Form weder notwendig noch sozial gerecht ist und die zu Lasten der Arbeitnehmer und der kleinen Leute geht. Daher lehnen wir Ihre Politik ab (Abg. Dr. Stummvoll: Was lehnen Sie nicht ab?)  – und wir werden das in der Summe der Diskussionsbeiträge am heutigen Tag beweisen –, weil sie die Kleinen belastet und den Grossen Geschenke gibt. Das ist eine Politik der verkehrten Umverteilung. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch eine Bemerkung zum dritten Tagesordnungspunkt, der gleichzeitig zur Diskussion steht, machen. Es geht dabei um den Antrag betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz geändert wird. Für diese Änderung ist, soweit ich weiß, eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.

Vom Grundsatz her sind die Überlegungen, die dem Gedanken Pate standen, nicht negativ, und sie sind auch klug. Sie wurden bereits vor einem halben Jahr entwickelt. (Abg. Dr. Khol: Ah, deswegen!) Es wäre daher eine Art geistige Bücherverbrennung, dagegen sein zu wollen, aber ich möchte schon mit aller Deutlichkeit sagen, dass die Beschaffung der Zweidrittelmehrheit meiner Meinung nach eine Holschuld der Bundesregierung ist. Ich muss jedoch mit allem Nachdruck feststellen, dass nach einem ersten Gespräch am Rande, in dem von Seiten der Sozialdemokratischen Partei einige Fragen, die vor einem halben Jahr noch ungeklärt waren, gestellt wurden, viele Fragen offen geblieben sind, etwa die Frage, ob der Bund für Kreditoperationen, die für die Länder stellvertretend getätigt werden, eine Haftung übernimmt, in welcher Weise Kostenbeteiligungen entstehen und Ähnliches mehr. Auf diese Fragen haben wir keine Antwort erhalten.

Ich glaube, dass es auch der gepflegten Form des Umganges miteinander bedarf, und zwar vor allem dann, wenn man in einer durchaus klugen Frage darauf angewiesen ist, die Zustimmung der Oppositionsparteien zu bekommen. Man sollte uns ausreichend Antwort beziehungsweise jene Informationen geben, die wir brauchen, um abschätzen zu können, ob wir in der Lage sind, Mitverantwortung für ein Gesetz zu übernehmen, denn das bringen wir ja mit unserer Zustimmung zum Ausdruck.

Ich stelle daher den Antrag gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG auf nochmalige Verweisung des Berichtes und des Antrages an den Budgetausschuss.

Wir stellen diesen Antrag, damit diese Fragen besprochen werden können. Wenn Sie ihn ablehnen, dann werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen können. Ich sage das deshalb so ausführlich, um Ihnen die Chance zu nehmen, anhand dieses notwendigen Gesetzes eine Totalopposition der Sozialdemokraten als Argument benützen zu können. Wir geben Ihnen die Chance, uns zu informieren, und außerdem die Chance, die Zweidrittelmehrheit zu erhalten. (Lang anhaltender Beifall bei der SPÖ.)

10.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag auf Rückverweisung des Bundesfinanzierungsgesetzes in 68 der Beilagen, den Kollege Edlinger soeben eingebracht hat, ist ein Verfahrensantrag,


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