nungspunkt. Es kommt zwar noch jemand nach mir, aber ich nehme an, dass ich meine Rede trotzdem nicht ändern muss.
Bevor ich aber damit beginne, möchte ich dem Abgeordneten Kräuter von dieser Stelle aus ein herzliches Dankeschön sagen (demonstrativer Beifall des Abg. Grabner ), und zwar ein Dankeschön dafür, dass es ihm durch seinen Redebeitrag gelungen ist, einen Einblick auch in die emotionalen Bereiche unserer Volksanwälte zu provozieren. Ich möchte mich bei den Damen und dem Herrn Volksanwalt sehr herzlich für Ihre Arbeit im Sinne unserer Bürger bedanken. Das ist eine Arbeit, die in der Regel sehr still und von sehr wenig Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit begleitet stattfindet, für den Einzelnen aber unerhört viel bedeutet.
Wie gesagt, es hat dieser Redebeitrag heute provoziert, dass wir das Modewort des Jahres 2000, "Schulterschluss", in einer ungeheuer engagierten Art völlig neu besetzt erlebt haben. Auch dafür bin ich dankbar, denn es tut uns allen gut, zu wissen, dass die Volksanwaltschaft eine tatsächlich abseits jeder parteipolitischen Instrumentalisierung agierende Stelle in unserer Republik ist, auf die man sich verlassen kann. Es haben heute alle Volksanwälte bewiesen, dass sie diesem Anspruch gerecht werden. Danke vielmals dafür! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Kollege Ofner hat in einem jetzt schon etwas länger zurückliegenden Debattenbeitrag gemeint, dass das Thema der Volksgruppen offensichtlich so wenig Interesse – vor allem bei den Oppositionsparteien – hervorrufe, dass sich niemand dazu äußert. Ich widerspreche ihm ungern, aber mir drängt sich ein ganz anderer Verdacht auf, meine Damen und Herren: Gerade das Thema der Volksgruppenpolitik eignet sich eben so ungeheuer schlecht dazu, hier immer wieder jenes Klischee auf den Tisch zu legen, das von dieser Regierung gezeichnet wird.
Meine Damen und Herren! Ich habe die Präambel des Memorandums der österreichischen Volksgruppen aus dem Jahre 1997 hier vor mir liegen und möchte ganz kurz daraus zitieren.
"Die Umwälzungen in der europäischen Geschichte haben gezeigt, dass der Schutz nationaler Minderheiten ein wesentlicher Faktor für Stabilität, demokratische Sicherheit und Frieden auf diesem Kontinent ist. Eine pluralistische und wahrhaft demokratische Gesellschaft achtet nicht nur auf die ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität aller Angehörigen einer nationalen Minderheit, sondern schafft auch Bedingungen, die es ihnen ermöglichen, ihre Identität zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und zu entwickeln. Dafür ist die Herstellung eines Klimas der gegenseitigen Achtung und des Dialoges notwendig, damit sich die ethnische, kulturelle, religiöse und sprachliche Vielfalt für jede Gesellschaft als eine Quelle und ein Faktor nicht der Teilung, sondern der Bereicherung erweisen kann. Der Stellenwert von Minderheiten in einer Gesellschaft ist ein wesentlicher Gradmesser für deren Liberalität und Toleranz." – Zitatende.
Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung wird dieser Präambel gerade im Bereich der Volksgruppenpolitik mehr als gerecht. Das ist der Grund dafür, meine Damen und Herren, dass sich dieses Thema so schlecht dazu eignet, hier entsprechende Kritik anzubringen. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung – an der Spitze unser Bundeskanzler und die Vizekanzlerin – hat in einer sehr engagierten Art gleich am Beginn ihrer Tätigkeit den Dialog mit den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Volksgruppenbeiräte aufgenommen. Sie hat damit ein sehr deutliches politisches Signal dafür gesetzt, dass ihr in Beachtung der Präambel dieses Memorandums gerade dieser Teil der Politik ein besonderes Anliegen ist.
Die Regierung hat auch gesagt: Wir wollen nicht an den Vorurteilen, mit denen wir verfolgt werden, sondern an den Taten gemessen werden, die wir im Rahmen unserer Regierungstätigkeit setzen werden. Was sind nun diese Taten im Bereich der Volksgruppenpolitik?
Meine Damen und Herren! Es war schon die Rede davon, dass sich die Staatszielbestimmung, eine der wesentlichsten Forderungen des Memorandums, sozusagen in der Zielgeraden befin