Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 23

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

auch in Schweden und im Vereinigten Königreich in sehr ähnlicher Struktur, in sehr ähnlicher Kompetenzverteilung der Fall –, sage ich Ihnen ganz offen: Ich weiß nicht, ob es im Fall einer nicht erfolgten Zusammenführung nach 100 Tagen Regierungstätigkeit bereits möglich gewesen wäre, die Zusammenführung und die Anpassung beziehungsweise Angleichung der Rechte von Arbeitern an jene der Angestellten umzusetzen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, was Gewerkschaften und was insbesondere die Sozialdemokratische Partei über Jahre und Jahrzehnte gefordert hat, nämlich diese Angleichung, hat diese Regierung bereits umgesetzt. Der entsprechende Vorschlag liegt im Hohen Haus, und damit ist die Gleichstellung im Krankheits- und Dienstverhinderungsfalle gewährleistet (Abg. Öllinger: Wer zahlt dafür?), und ich bin überzeugt davon, dass die Sozialpartner als Kollektivvertragspartner die noch fehlenden Anpassungen bei den Kündigungsfristen in den nächsten Wochen und Monaten werden nachvollziehen können. Das ist auch ihre Zuständigkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Edler. )

Herr Kollege Edler! Ich wollte auf Ihre tatsächliche Berichtigung nicht eingehen, aber weil Sie jetzt einen Zwischenruf getätigt haben, möchte ich es doch tun. Sie haben gesagt, bei den ÖBB wäre das so, dass nur unter besonderen Voraussetzungen Mitarbeiter mit 53 Jahren in Pension gingen. Dazu darf ich Ihnen sagen: Diese besonderen Voraussetzungen treten offensichtlich in relativ großer Häufigkeit ein, denn das Management der ÖBB sagte mir, dass der Pensionsantritt mit 53 Jahren bei den ÖBB der Regelfall ist und nicht die Ausnahme. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Aber, Herr Kollege Edler, ich füge hinzu: Vielleicht meinen Sie mit den besonderen Voraussetzungen, dass für die ÖBB-Mitarbeiter danach keine Ruhensbestimmungen gelten und sehr viele ÖBB-Mitarbeiter, die in Pension gehen, dann einen aktiven Beruf ergreifen und ihren Verdienst dementsprechend durchaus erhöhen. Vielleicht haben Sie das gemeint. (Abg. Auer: Da schau her! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und Gegenrufe bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun komme ich zum Thema Lohnnebenkosten. Ich konnte der Argumentation des Abgeordneten Öllinger nicht ganz folgen, denn er hat von einer Entlastung des Faktors Kapital gesprochen. Das halte ich für einen diametralen Irrtum, Herr Abgeordneter Öllinger. Es handelt sich dabei natürlich um eine Entlastung des Faktors Arbeit. (Abg. Öllinger: Der Arbeitgeberseite gegen die Arbeitnehmer!)

Herr Kollege Öllinger! Sie sagten des Weiteren, dies sei gut für die Unternehmungen, für die Beschäftigten und für die Profite. Dazu darf ich Ihnen sagen: Wenn Sie gesagt hätten, es sei gut für die Unternehmungen, für die Beschäftigten und für die Ergebnisse, dann hätte ich Ihnen uneingeschränkt zugestimmt. Ihr Argument, es sei gut für die Profite, ist aber ein wenig polemisch, daher gibt es nur eine beschränkte Zustimmung von mir.

Aber immerhin sagten Sie auch, es sei gut für die Beschäftigten. – Na klar ist es gut für die Beschäftigten. Aber es ist nicht gut für die Beschäftigung in unserem Lande, dass wir in Österreich im Bereich der Lohnnebenkosten – ausgerechnet mit Frankreich und Belgien füge ich hinzu – am untersten Ende der Euroskala liegen, und daher bedarf es einer Entlastung der Lohnnebenkosten, und diesen Weg müssen wir gehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Das ist auch mittelfristig, Herr Kollege Öllinger – ich sage das, weil ich die Kompetenz der Sozialpartner als Kollektivvertragspartner in diesem Bereich kenne –, ein Beitrag zu weniger Brutto und mehr Netto und ganz im Sinne der Arbeitnehmer dieses Landes. (Abg. Öllinger: Für wen? Das ist der Punkt!) Weniger Brutto und mehr Netto natürlich für die Beschäftigten und für die Arbeitnehmer! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Sagenhaft!)

Ich habe gestern bei der Eröffnung eines von Österreichern geführten Geschäftes in Zürich in der Bahnhofstraße – in der Bahnhofstraße, nobelste Adresse – von Unternehmern, die auch in Österreich sehr erfolgreich vergleichbare Geschäfte führen, gehört, es sei nicht mehr so, dass in Zürich Bahnhofstraße das Lohnniveau höher wäre. Nein, nein, der Unterschied ist, dass man dort zwar weit weniger Netto als Mitarbeiter herausbekommt, aber die Bruttokosten in Zürich


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite