Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 81

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Längeren. (Abg. Dr. Martin Graf: Sie haben uns ja immer den Wittmann geschickt! Das war die Aufregung! Alle anderen wären eh in Ordnung gewesen!)

Zur Budgetsanierung. – Im Sozialbereich sehe ich keine Sanierungsschritte. Ich erkenne nur Verlagerungen: Von den Armen zu den Reichen wird Geld hingeschaufelt. 15 Milliarden Schilling nehmen wir den Arbeitnehmern, 20 Milliarden Schilling gehen in Richtung Wirtschaft. Ich sehe darin keine Budgetwirksamkeit, außer bei den zusätzlichen Schröpfaktionen, die schon massiv angesprochen wurden, und bei den Abschöpfungen, sei es der Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds, die Arbeitslosenversicherung und so weiter.

Ich möchte mich intensiver mit einem Bereich auseinander setzen, nämlich mit dem Arbeitsrechtsänderungsgesetz und der "Aktion Fairness" – darunter ist es besser bekannt, obwohl das, was übrig geblieben ist, nicht als "Aktion Fairness" bezeichnet werden kann.

Die Gewerkschaft hat 300 000 Unterschriften für eine längst fällige totale Angleichung der ungerechtfertigten arbeitsrechtlichen Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten gesammelt. Übrig geblieben ist eine Mogelpackung, die bestenfalls den Namen "Aktion Unfairness" verdient. Geblieben ist nämlich nur eine teilweise, keine völlige Verbesserung bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, allerdings ohne den halbierten Anspruch nach Ausschöpfen des Grundanspruches und ohne das volle Aufleben beider Ansprüche ein halbes Jahr nach Ende der Ersterkrankung.

Die Entgeltfortzahlung aus sonstigen wichtigen persönlichen Verhinderungsgründen ist ebenfalls schlichtweg eine Irreführung. Alle anderen Angleichungen sind überhaupt unterlassen worden.

Aber die selbst ernannten Anwälte des "kleinen Mannes", der "kleinen Frau" – ich kann das schon nicht mehr hören; es zeugt von einer gewissen Geisteshaltung und auch Überheblichkeit! (Beifall bei der SPÖ) – sprechen davon, die "Aktion Fairness" endlich umgesetzt zu haben. – Auf dieses kümmerliche Nichts, meine Damen und Herren, hätten Österreichs ArbeiterInnen gut und gerne verzichten können, noch dazu, wo sie es teuer bezahlen müssen!

Wenn der Herr Bundeskanzler gestern von einer Kostenneutralität in dieser Richtung gesprochen hat, dann muss ich sagen, ich weiß nicht, wo er diese sieht. Wenn man die Kosten für die Urlaubsaliquotierung, die wenigstens 4,3 Milliarden Schilling ausmachen, und die Kosten der Arbeitgeber, die zirka 1 Milliarde Schilling ausmachen, gegenüberstellt, glauben Sie dann wirklich, hier von Kostenneutralität reden zu können? Ich frage mich: Für wie naiv halten Sie die österreichischen Arbeiterinnen und Arbeiter?! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe mir die Stellungnahmen zu dem Entwurf angesehen und möchte hier einiges herausgreifen. Da gibt etwa das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen eine Stellungnahme ab, und darin heißt es – ich zitiere wörtlich –:

"Die geplante sozialrechtliche Angleichung der Arbeiter und Angestellten bleibt hinter den im Begutachtungsentwurf zum Arbeitsverhältnisgesetz vom November 1998 vorgesehenen Änderungen zurück. Zum Beispiel fehlt die Angleichung der Kündigungsregelungen."

Meine Damen und Herren! Wenn ein Ministerium, das schleichenden Sozialabbau betreibt, so etwas feststellt, dann, so muss ich sagen, ist das aussagekräftig genug.

Weiters ist da zu lesen: "Der vorgesehene Entfall der Postensuchtage bei Kündigung durch den Arbeitnehmer wird kritisch gesehen." – Ich denke, das bedarf keiner Ergänzung. Geben Sie doch endlich zu, dass Sie die Arbeiternehmer schwer dafür bezahlen lassen, was Sie jetzt als "Aktion Fairness" verkaufen wollen! Sie lehnen sich zurück und sagen: In 100 Tagen ist uns das gelungen, was die Sozialdemokraten so lange nicht geschafft haben! (Abg. Wattaul: Das ist richtig!) Das ist ganz klar, aber so "großartig", wie Sie es verkaufen, ist es nur für die Wirtschaft, und für die Wirtschaft ist es sogar noch zu wenig. (Abg. Schwarzenberger: Aber besser kleine Schritte als überhaupt keine!)


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