Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 95

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Hier sind exemplarisch einige der blau-schwarzen Maßnahmen genannt:

Bis zu 1 000 S Selbstbehalt in Spitalsambulanzen pro Jahr und Person.

Erhöhung des Selbstbehalts im Spital um rund 43 Prozent.

Erhöhung der Rezeptgebühr um über 22 Prozent.

Generelle Selbstbehalte für alle neuen medizinischen Leistungen (zum Beispiel Psychotherapie 20 Prozent).

Kürzung des Krankengeldes für Schwerstkranke.

Streichung der Zuschüsse für Heilbehelfe und Hilfsmittel (Hörgeräte, Prothesen et cetera).

Streichung der Maßnahmen für Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung.

Staatssekretär Waneck hat in einer offiziellen Aussendung behauptet, dass dieses Paket ,sozial ausgewogen ist, weil es kranke und sozial schwache Menschen nicht zusätzlich belastet‘!

Die unterfertigten sozialdemokratischen Abgeordneten empfinden diese Aussage, die besonders kranke Menschen trifft, als zynisch und menschenverachtend und stellen daher nachfolgende

Dringliche Anfrage

1. Belastet die Kürzung des Krankengeldanspruches auf 52 Wochen nicht Schwerkranke (Krebspatienten mit Chemo- oder Strahlentherapie, schwerste Gehirnblutungen, Trümmerbrüche nach Arbeitsunfällen)?

2. Welche Einsparungen erwarten Sie durch die gänzliche Streichung des Anspruchs über 52 Wochen?

3. Ist es richtig, dass bei Ansprüchen über 52 Wochen die Chefärzte der Krankenkassen künftig folgende Entscheidungen zu treffen haben:

a) Ist der Versicherte am Arbeitsmarkt integrierbar oder nicht?

b) Wenn nein, kein Krankengeldanspruch über 52 Wochen?

c) Hat der Versicherte nur mehr eine beschränkte Lebenserwartung?

d) Wenn ja, ist die neue Form des unbegrenzten Krankengeldanspruches ein neues Sterbegeld?

4. Sind Sie nicht der Meinung, dass künftig medizinisch und ethisch bedenkliche Entscheidungen durch Ihr Belastungspaket von Ärzten zu treffen sein werden?

5. Was ist eine beschränkte Lebenserwartung aus Ihrer Sicht (etwa 2 Wochen oder 6 Monate)?

6. Wie oft zahlt ein verunfallter Mensch Ambulanzgebühr, wenn er für seine Gesundung in die Unfallambulanz geht und in weiterer Folge die Laborambulanz und die Röntgenambulanz aufsuchen muss?

Ambulanzgebühren und Verpflegungskostenbeitrag

Laut Presseunterlage werden zwei verschiedene Ambulanzgebühren eingeführt:

Bei Aufsuchen einer Ambulanz mittels Überweisung durch einen praktischen Arzt oder Facharzt 150 S pro Besuch.

Bei direkter Inanspruchnahme ohne Überweisung ein Behandlungsbeitrag von 250 S.

Ausgenommen sind medizinische Notfälle.

Insgesamt darf der Behandlungsbeitrag 1 000 S pro Jahr nicht überschreiten.


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