Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 96

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Inklusive des von 72 S auf 100 S angehobenen Verpflegskostenbeitrags je stationärem Aufenthaltstag rechnet die Bundesregierung mit Einnahmen von einer Milliarde Schilling.

Laut Staatssekretär Waneck (APA-Meldung 0629 vom 14.4.2000/17:04 Uhr) gelten für die Ambulanzgebühr die gleichen Ausnahmeregelungen wie bei der Rezeptgebühr.

7. Ist es richtig, dass PensionistInnen und Kinder also im Gegensatz zur Krankenscheingebühr von den Ambulanzgebühren nicht befreit sind?

8. Wie viele PensionistInnen und Kinder werden also in Zukunft Ambulanzgebühren zu zahlen haben?

9. Wie viele Ambulanzfälle gibt es in Österreich?

10. Welche Summe wollen Sie von PensionistInnen und Eltern insgesamt pro Jahr einheben?

11. Laut APA-Meldung 0629 vom 14.4.2000/17:04 Uhr meinte Staatssekretär Waneck, dass die Österreicher sehr spitalsfreudig seien: ,Man könnte sagen, das Krankenhaus ist der beliebteste Zweitwohnsitz des Österreichers.‘ Frau Bundesministerin, sind diese Aussagen Ihres Staatssekretärs nicht ein glatter Zynismus?

12. Welche Menschen legen sich, nach Ansicht der FPÖVP-Regierung, gerne ins Krankenhaus und besuchen aus Jux und Tollerei eine Spitalsambulanz?

13. Ist es nicht ein Faktum, dass die niedergelassenen Ärzte die PatientInnen in das Krankenhaus stationär einweisen und in die Krankenhausambulanz (laut ÖBIG 50 Prozent der Ambulanzfälle) zuweisen?

14. Unterstellt Ihr Staatssekretär nicht den österreichischen Ärzten, dass sie medizinisch ungerechtfertigt ins Krankenhaus einweisen und in die Krankenhausambulanz zuweisen?

15. Wenn Ärzte ungerechtfertigt zuweisen, sind dann nicht Steuerungseffekte bei den niedergelassenen Ärzten notwendig und nicht bei den PatientInnen?

16. Sind es nicht die Spitalsärzte, die vor der Aufnahme ins Krankenhaus die Anstaltsbedürftigkeit festzustellen haben?

17. Wer bestimmt vor einer Entlassung, ob keine Anstaltsbedürftigkeit mehr vorliegt?

18. Unterstellt nicht Ihr Staatssekretär den Spitalsärzten, dass sie PatientInnen gesetzwidrig (Krankenanstaltengesetz) ins Krankenhaus aufnehmen und zu lange im Krankenhaus belassen, obwohl keine Anstaltsbedürftigkeit vorliegt?

a) Wenn das so ist, sind dann nicht Steuerungseffekte bei den Spitalsärzten notwendig und nicht bei den PatientInnen?

19. Führen Ambulanzgebühren nicht zu einer Ungleichbehandlung der PatientInnen, vor allem jener im ländlichen Raum?

20. Wie wollen Sie es anstellen, im ländlichen Bereich den PatientInnen alle Facharztgruppen im niedergelassenen Bereich zur Verfügung zu stellen?

21. Ist es nicht so, dass im ländlichen Raum die Spitalsambulanzen die fachärztliche Versorgung übernehmen?

22. Ist diese Vorgangsweise der Versorgung über Spitalsambulanzen nicht ökonomisch sinnvoll, da bestimmte Fachärzte ohne ein entsprechendes Einzugsgebiet nicht überleben können?


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