Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 97

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23. Oder planen Sie eine Erhöhung der Krankenversicherungshonorare, die ein Überleben bei geringer Auslastung sichern würden, was aber zu einer weiteren Kostenexplosion der Gesundheitsausgaben führt und volkswirtschaftlich kontraproduktiv ist?

24. Ist in einer solchen Vorgangsweise nicht ein massives Qualitätsproblem versteckt, da im Sinne der Qualitätssicherung ein quantitatives Mindestmaß an diagnostischen und therapeutischen Handlungen notwendig ist?

25. Ist die ländliche Bevölkerung nicht drastisch benachteiligt, da sie nur die Wahl zwischen einer weiten Anreise zum niedergelassenen Facharzt oder der Bezahlung von Ambulanzgebühren hat?

26. Woher kommt die Erkenntnis und welche wissenschaftliche Evidenz gibt es, dass eine Verlagerung von medizinischen Leistungen von den Spitalsambulanzen in den niedergelassenen Bereich auch zwingend zu einer Kostensenkung für das Gesundheitswesen und speziell für die Sozialversicherung führt?

27. In einer APA-Meldung 0512 vom 5.5.2000/16:09 Uhr wurden die durchschnittlichen Kosten einer Behandlung in einer Ambulanz mit den durchschnittlichen Fallkosten in der freien Praxis verglichen. Werden hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen, weil das Leistungsspektrum der Ambulanzen ,alles aus einer Hand‘ mit den durchschnittlichen Kosten eines einzigen Krankenbehandlungsscheines ohne Medikamentenkosten verglichen wird?

a) Welche konkreten Krankheitsbilder haben Sie bei diesem Kostenvergleich gegenübergestellt?

28. Ihr Staatssekretär hat in der APA-Meldung 0148 vom 4.5.2000/10:31 Uhr die überwiegende Schuld an den Finanzierungsproblemen der sozialen Krankenversicherung den Ambulanzen und Krankenanstalten zugeschoben. In der APA-Meldung 0273 vom 4.5.2000/12:39 Uhr wurde dies vom Staatssekretär anders dargestellt. Wie ist der tatsächliche Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Spitalskosten seit 1997 und der Entwicklung der Ausgabenbelastung der sozialen Krankenversicherung?

29. Planen Sie den Spitalserhaltern zu empfehlen, Spitalsambulanzen zu schließen oder die Kapazitäten entsprechend zu reduzieren?

a) Wenn ja, in welchem Bundesland, in welcher Gemeinde?

30. Ist diese Vorgangsweise (Schließung von Ambulanzen) überhaupt realistisch, da die Spitäler ambulante Einrichtungen (zum Beispiel Radiologie, Labor) auch für den stationären Bereich benötigen und auch eine versorgungspolitische Vorhaltepflicht besteht?

31. Um PatientInnen ein vergleichbares qualitativ hochwertiges Angebot machen zu können, müssen die niedergelassenen Fachärzte mindestens 40 Stunden in der Woche, abzüglich Visitentätigkeit, ihre Ordinationen offen halten und für jede Facharztgruppe einen Nacht-, Wochenend- und Feiertagsnotdienst organisieren, damit ein Facharzt auch für die PatientInnen verfügbar ist:

a) Stimmen Sie dieser Mindestanforderung zu?

b) Wenn ja, ist diese Vorgangsweise ökonomisch für die Sozialversicherung sinnhaft und finanzierbar?

32. Ausgenommen von der Ambulanzgebühr sind Notfälle. Laut APA-Meldung 0629 vom 14.4.2000/17:04 Uhr stellt Staatssekretär Waneck fest, dass das Spital selbstverständlich bestimme, was ein Notfall ist:

a) Ist es also künftig von der individuellen Einschätzung des Dienst habenden Arztes in der Krankenhausambulanz abhängig, was ein medizinischer Notfall ist?

b) Nach welchen Kriterien müssen die Spitalsärzte vorgehen?


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